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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 207 bei Ratzeburg, Höhe Einmündung Nusse, Richtung Mölln

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Geblitzt auf der B 207 bei Ratzeburg, Höhe Einmündung Nusse, Richtung Mölln

An der B 207 bei Ratzeburg, Höhe Einmündung Nusse, in Fahrtrichtung Mölln wird mit einer mobilen Messung gearbeitet; zulässig sind dort 70 km/h. Wenn Sie wegen dieser Stelle Post bekommen haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was genau wirft man Ihnen vor – und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung in Gang; begründen müssen Sie den Einspruch nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bescheid vorliegt, und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 207 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Ratzeburg, Höhe Einmündung Nusse
Fahrtrichtung Mölln
Bundesland Schleswig-Holstein
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

70 km/h: Ab wann es über das Bußgeld hinausgeht

Maßgeblich ist nie der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Genau dieser bereinigte Wert entscheidet, in welche Stufe Ihr Fall fällt – und er kann im Grenzbereich darüber bestimmen, ob überhaupt noch Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Pkw ist ein Fahrverbot außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht nach der Höhe des Tempolimits. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Es lohnt sich daher, den Bescheid daraufhin durchzusehen, von welcher Einordnung die Behörde ausgegangen ist.

Sollte ein Fahrverbot vorgesehen sein, ist das nicht automatisch das Ende der Überlegungen: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; das hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret auf dem Spiel steht. Und wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden.

Mobile Messung: Was sich im Verfahren prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung mit einem Gerät vom Typ PoliScan Speed stellen sich im Verfahren dieselben Grundfragen wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung: Wurde das Gerät gültig geeicht und entsprechend seiner Vorgaben eingesetzt, lässt sich die Beschilderung an der Stelle nachvollziehen, und ist die Zuordnung zum Fahrer tragfähig? Diese Punkte lassen sich über die Akte klären – dazu gehören typischerweise der Messdatensatz, Eich- und Schulungsnachweise sowie die Dokumentation zur Messung.

Falls ein Messfoto vorliegt, ist die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten oder Angaben zur Sache zu machen. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich dagegen später kaum wieder einfangen.

Fristen, Probezeit und das weitere Verfahren

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb früh, wann der Bescheid tatsächlich zugestellt wurde.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat eine Überschreitung ab 21 km/h besonderes Gewicht: Sie zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt von Schleswig-Holstein wohnen, ist es ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lässt sich unkompliziert stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 207 bei Ratzeburg erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.

Zählt der Wert, der auf dem Bescheid als gefahrene Geschwindigkeit steht?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu Punkten oder einem Fahrverbot kann dieser Abzug entscheidend sein, weshalb sich eine Prüfung der Messunterlagen über Akteneinsicht anbietet.

Weitere Messstellen: Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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