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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam

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Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam

Sie sind auf der Zeppelinstraße in Potsdam geblitzt worden und haben Post von der Behörde erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Davon hängt ab, ob eine Frist läuft und welche Schritte sinnvoll sind.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Zeppelinstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Potsdam
Bundesland Brandenburg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe entscheidet

Ob für Ihren Vorwurf die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach dem Ortstafelbereich. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Lohnenswert ist deshalb ein Blick darauf, welche Zuordnung die Behörde im Bescheid vorgenommen hat und ob die im Vorwurf genannte Geschwindigkeitsbegrenzung an der betroffenen Stelle der Zeppelinstraße tatsächlich so angeordnet und erkennbar beschildert war.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen gemessenem und vorwerfbarem Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen, kann dieser Abzug den Unterschied machen. Prüfen Sie daher, welcher Wert im Schreiben als vorwerfbar bezeichnet wird.

Halterpost, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig geht die erste Post an die Halteranschrift, auch wenn eine andere Person gefahren ist. Wer der Fahrer war, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen – die Verpflichtung beschränkt sich auf die Angaben zur Person. Unbedachte Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen, weshalb es sinnvoll ist, zunächst den Akteninhalt zu kennen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu bewerten, ob sich daraus überhaupt eine sichere Identifizierung ableiten lässt. Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akte anfordern, Inhalt prüfen und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Wenn Sie nicht in Potsdam oder der näheren Umgebung wohnen, lässt sich ein solches Verfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Rückfragen und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise digital.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder Arbeitszeiten abstimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, zählt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Zeppelinstraße erhalten – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gilt die Zeppelinstraße als innerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach dem durch die Ortstafel festgelegten Bereich, nicht nach dem Straßennamen. Die Zuordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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