Sie sind auf der Zeppelinstraße in Potsdam geblitzt worden und haben Post von der Behörde erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Davon hängt ab, ob eine Frist läuft und welche Schritte sinnvoll sind.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Zeppelinstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Potsdam |
| Bundesland | Brandenburg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe entscheidet
Ob für Ihren Vorwurf die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach dem Ortstafelbereich. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Lohnenswert ist deshalb ein Blick darauf, welche Zuordnung die Behörde im Bescheid vorgenommen hat und ob die im Vorwurf genannte Geschwindigkeitsbegrenzung an der betroffenen Stelle der Zeppelinstraße tatsächlich so angeordnet und erkennbar beschildert war.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen gemessenem und vorwerfbarem Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen, kann dieser Abzug den Unterschied machen. Prüfen Sie daher, welcher Wert im Schreiben als vorwerfbar bezeichnet wird.
Halterpost, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Häufig geht die erste Post an die Halteranschrift, auch wenn eine andere Person gefahren ist. Wer der Fahrer war, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen – die Verpflichtung beschränkt sich auf die Angaben zur Person. Unbedachte Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen, weshalb es sinnvoll ist, zunächst den Akteninhalt zu kennen.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu bewerten, ob sich daraus überhaupt eine sichere Identifizierung ableiten lässt. Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akte anfordern, Inhalt prüfen und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wenn Sie nicht in Potsdam oder der näheren Umgebung wohnen, lässt sich ein solches Verfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Rückfragen und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise digital.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder Arbeitszeiten abstimmen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, zählt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Zeppelinstraße erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nach Akteneinsicht folgen.
Gilt die Zeppelinstraße als innerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach dem durch die Ortstafel festgelegten Bereich, nicht nach dem Straßennamen. Die Zuordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der Nuthestraße Ecke Berliner Straße in Potsdam
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
- Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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