Sie wurden auf dem Willi-Brandt-Ring in Neuss im Bereich unter der Brücke Hammer Landstraße gemessen und haben nun Post von der Behörde. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht sofort begründet werden.
Sinnvoll ist es, die Frist zu sichern und anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person tragfähig sind. Bis dahin gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Willi-Brandt-Ring (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Neuss, unter Brücke Hammer Landstraße |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Schreiben zu Geschwindigkeitsvorwürfen gehen zunächst häufig an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die Fahreridentität geklärt ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – also Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Ob und was Sie zum Vorwurf selbst sagen, entscheiden Sie dagegen frei.
Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden. Das Schweigen darf auch nicht als Indiz gegen Sie verwertet werden. Genau hier passieren in der Praxis die vermeidbaren Fehler: Ein schnell ausgefüllter Bogen mit einer spontanen Erklärung, wer wann gefahren sein soll, kann eine Beweislage schaffen, die vorher nicht bestand. Ruhig bleiben und den Inhalt der Akte abwarten ist meist die bessere Reihenfolge.
Falls zu dem Vorwurf ein Messfoto existiert, gehört es zu den Unterlagen, die über eine Akteneinsicht angefordert werden können. Ob eine Person darauf erkennbar ist und ob die Zuordnung zum Vorwurf überhaupt trägt, lässt sich seriös erst anhand dieser Unterlagen beurteilen, nicht anhand des Anschreibens.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe zählt
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist von Bedeutung, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Maßgeblich ist dafür nicht der Eindruck beim Fahren und nicht die Größe der Straße, sondern die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts – die Einordnung wirkt sich also unmittelbar auf das aus, was Ihnen vorgehalten wird.
Ebenso wichtig ist, welche Geschwindigkeit überhaupt zugrunde gelegt wird. Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist der maßgebliche. Liegt dieser nahe an einer Stufengrenze, kann der Abzug darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Regelfahrverbot überhaupt im Raum stehen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Deshalb lohnt der Blick in die Akte auf die konkrete Beschilderungsdokumentation und auf die Berechnung des vorwerfbaren Werts. Beides sind Punkte, die im Bescheid selbst nur als Ergebnis erscheinen, ohne dass Sie die Grundlage nachvollziehen könnten.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren auf Distanz
Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – Urlaub oder berufliche Termine lassen sich so einplanen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in Neuss oder der Umgebung wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen: Vollmacht, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zum Willi-Brandt-Ring erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden, sie kann nach Akteneinsicht nachfolgen.
Zählt die Stelle unter der Brücke Hammer Landstraße als innerorts?
Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach dem Erscheinungsbild der Straße. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, ist dieser Punkt in der Akte zu prüfen.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 44 bei Meerbusch (km 83,246)
- Geblitzt auf der A 46 bei Neuss in Richtung Heinsberg
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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