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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 473 Höhe Parkplatz Zentralfriedhof in Duisburg

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Geblitzt auf der L 473 Höhe Parkplatz Zentralfriedhof in Duisburg

Sie wurden auf der L 473 in Duisburg, Höhe Parkplatz Zentralfriedhof, mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung und verlangen unterschiedliche Reaktionen.

Wichtig ist zunächst die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und der Vorwurf überprüft werden kann – von der Messung und deren Eichung über die Beschilderung bis zur Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 473 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Duisburg, Höhe Parkplatz Zentralfriedhof
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landesstraße: Innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die L 473 ist eine Landesstraße. Für die Höhe des Vorwurfs ist nicht der Straßentyp entscheidend, sondern die Frage, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also die Ortstafel. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts – derselbe gemessene Wert kann daher je nach Einordnung zu deutlich unterschiedlichen Folgen führen.

Ebenso wichtig ist das an der Messstelle geltende Tempolimit. Es ergibt sich aus der Beschilderung entlang der Strecke beziehungsweise aus der allgemeinen zulässigen Geschwindigkeit, wenn keine abweichenden Zeichen aufgestellt sind. Ob die Schilder so angebracht waren, dass sie für Vorbeifahrende erkennbar und der Messstelle korrekt zuzuordnen sind, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen. Genauso gehört zur Prüfung, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt: Nicht der rohe Messwert ist Grundlage der Sanktion, sondern der bereinigte Wert. Gerade an Grenzen zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Fahrerfrage

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Vorschnelle Angaben im Formular sind riskant, weil sie sich später kaum korrigieren lassen. Sinnvoller ist es, zuerst die Akte zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich erst dann beurteilen, ob es eine Zuordnung zu einer bestimmten Person überhaupt zulässt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – das erleichtert die Planung mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von einer sorgfältigen Darstellung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso mehr lohnt hier ein Blick in die Akte.

Falls Sie nicht in Duisburg oder der Umgebung wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Verteidigung häufig; eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur L 473 in Duisburg erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden, weshalb es meist sinnvoll ist, zunächst die Akte einsehen zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht liefern.

Spielt es eine Rolle, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt?

Ja, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher. Ob die Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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