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Geblitzt auf der A 7, km 23,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 23,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment ist unerquicklich: Im Briefkasten liegt ein Anhörungsbogen oder schon der Bußgeldbescheid – und plötzlich geht es um Punkte, Geld und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A 7, km 23,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord geblitzt wurde, sollte vor allem eines wissen: Ein Bescheid ist nicht automatisch „wasserdicht“. Ob die Messung tragfähig ist, lässt sich erst nach einem Blick in die Unterlagen beurteilen.

Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie davon ausgehen, gegen „standardisierte Messverfahren“ sei ohnehin nichts zu machen. Das stimmt so nicht. Standardisiert heißt im Kern nur: Das Verfahren ist grundsätzlich anerkannt – aber nur, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen im konkreten Fall eingehalten wurden. Genau dort setzen Verteidigung und sachverständige Prüfung an.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine kurze Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – dann sind Punkte, Fahrverbot oder Geldbuße kaum noch angreifbar. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; er dient zunächst dazu, Angaben zur Person zu klären.

Wer unsicher ist, sollte die Frist nicht „aussitzen“, sondern frühzeitig klären lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Das ist auch deshalb wichtig, weil sich die Verteidigung häufig erst nach Akteneinsicht seriös bewerten lässt. Ein fristwahrender Einspruch kann später immer noch begründet oder – wenn sich alles bestätigt – zurückgenommen werden.

Akteneinsicht und Messunterlagen: Ohne Papier keine Prüfung

Ob bei der Messstelle A 7, km 23,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord korrekt gemessen wurde, ergibt sich nicht aus dem Foto allein. Entscheidend sind die Akten: Messprotokoll, Wartungs- und Eichnachweise, Aufbau- und Geräteeinstellungen sowie – je nach System – die Frage, welche Daten zur Nachprüfung vorhanden sind. Erst damit lässt sich prüfen, ob die Behörde die Voraussetzungen des anerkannten Verfahrens eingehalten hat.

In der Praxis geht es oft um Details, die Laien gar nicht sehen können: Ist die Geräteeichung zum Messzeitpunkt gültig? Ist das Messprotokoll vollständig und plausibel? Gibt es Hinweise auf Besonderheiten, die dokumentiert werden mussten? Auch Schulungsnachweise des eingesetzten Personals können eine Rolle spielen, wenn es um Bedienung und Aufbau geht.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen kippen können

Geschwindigkeitsmessungen sind technisch anspruchsvoll, und Fehler entstehen nicht nur durch „defekte Geräte“. Häufige Ansatzpunkte sind die korrekte Aufstellung und Ausrichtung, der Messwinkel, mögliche Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Auch Bedienfehler – etwa bei der Einrichtung oder bei der Dokumentation – können die Verwertbarkeit beeinträchtigen.

Das heißt nicht, dass jede Messung fehlerhaft ist. Es heißt nur: Ob eine Messung trägt, ist eine Frage der Überprüfbarkeit. Deshalb lassen viele Verteidigungen die Unterlagen von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten, der anhand der Akten und der Messdaten beurteilt, ob das Ergebnis belastbar ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts „auf Verdacht“ einräumen: Beim Anhörungsbogen ist Zurückhaltung oft sinnvoll; Angaben zur Sache sind nicht Pflicht.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Zustelldatum, Bescheid, Foto, eventuelle Schreiben sammeln.
  • Akteneinsicht veranlassen: Nur so kommen Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Unterlagen auf den Tisch.
  • Messung prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann technische und dokumentarische Schwachstellen herausarbeiten.

Für die rechtliche Einordnung ist zudem wichtig, welche Rechtsfolgen im Raum stehen. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot lohnt sich die genaue Prüfung, weil kleine Abweichungen – etwa bei der Zuordnung oder bei der Messwertbildung – große Auswirkungen haben können. Auch der Toleranzabzug ist zwar vorgesehen, ersetzt aber keine Kontrolle, ob die Messung überhaupt verwertbar ist.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In seiner Praxis wird nicht nur juristisch argumentiert: Er lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler sauber nachzuweisen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Überprüfung.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 23,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord geblitzt wurden, warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags – so kann zügig Akteneinsicht beantragt und die Messung fachkundig überprüft werden.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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