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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Elz, am Elzer Berg km 99,9, Richtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 3 bei Elz, am Elzer Berg km 99,9, Richtung Frankfurt

Sie sind auf der A 3 bei Elz am Elzer Berg bei Kilometer 99,9 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main von einer stationären Messanlage erfasst worden. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Je nachdem, wie weit die Messung darüber liegt, geht es um eine Geldbuße, um Punkte oder zusätzlich um ein Fahrverbot.

Post kommt meist zuerst als Anhörungsbogen, später als Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Elz, am Elzer Berg km 99,9
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät ESO 8.0
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was aus der Überschreitung folgt

Die A 3 zählt im Bußgeldkatalog zu den Außerorts-Strecken; das gilt für Autobahnen unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Außerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist später vorgesehen: Bei Pkw beginnt es außerorts ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Das kann im Grenzbereich den Ausschlag geben, etwa an der Schwelle, ab der Punkte entstehen: Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und zwar dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welches Limit an Ihrem Fahrtag für die Messstelle galt und ob es ordnungsgemäß angekündigt war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen – ebenso wie die Angaben zur Messung selbst, zur Eichung des Geräts und zur Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Fahrerfrage

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden, obwohl sie nicht gefahren sind.

Ob und was Sie sagen, ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich sinnvoll erst beurteilen, wenn der Akteninhalt bekannt ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu. Deshalb ist der übliche Weg: Frist notieren, Akteneinsicht über den Anwalt, dann entscheiden, ob und wie argumentiert wird.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist nicht alles vorgezeichnet. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich Gravierendes auf dem Spiel steht; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Besteht kein rechtskräftiges Fahrverbot aus den zwei Jahren vor der Tat, dürfen Sie den Beginn zudem innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte wissen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Verteidiger – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Sie übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0

So misst der ES 8.0

Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.

Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
  • Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
  • Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
  • Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin bei Tempo 100 auf der A 3 geblitzt worden – ab wann wird es für mich teuer mit Punkten?

Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte, wenn zusätzlich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist dabei der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Gilt die Stelle bei Elz als innerorts, weil dort nur 100 erlaubt sind?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Ob eine andere Straße innerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sich selbst belasten muss niemand, und aus einem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden; sinnvollerweise entscheiden Sie das erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Landkreis Limburg-Weilburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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