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Geblitzt in der Neckarstraße in Sindelfingen – stationäre Messstelle

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Geblitzt in der Neckarstraße in Sindelfingen – stationäre Messstelle

Sie haben Post wegen eines Vorfalls in der Neckarstraße in Sindelfingen erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. An dieser Stelle gibt es eine stationäre Messeinrichtung. Was nun zählt, ist zunächst nicht die Frage nach Schuld, sondern die Frage nach den Fristen und nach dem, was tatsächlich in der Akte steht.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße Neckarstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Sindelfingen
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Baden-Württemberg

Was die Post aus Sindelfingen für Sie bedeutet

Entscheidend ist, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Beim Anhörungsbogen läuft noch keine Einspruchsfrist – hier geht es darum, ob und wie Sie sich äußern. Beim Bußgeldbescheid dagegen zählt der Kalender: Zwei Wochen ab Zustellung, danach wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt Ausnahme und setzt voraus, dass die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, Zustellungsdatum und Umschlag aufzubewahren.

Wird der Halter angeschrieben, stellt sich häufig die Frage nach dem Fahrer. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Ob und in welchem Umfang eine Äußerung sinnvoll ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn der Akteninhalt bekannt ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist.

Was sich an einer stationären Messstelle überprüfen lässt

Eine stationäre Einrichtung erzeugt keinen Automatismus, gegen den sich nichts sagen ließe. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls zu dem Vorgang ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dessen Auswertbarkeit ebenfalls zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht beurteilen lassen.

Bei Geschwindigkeitsvorwürfen ist außerdem die Messtoleranz wichtig: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, erst der verbleibende Wert ist maßgeblich. Das kann an Schwellen etwas bewirken. Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel – und innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte sind vorgesehen, wenn zugleich ein Regelfahrverbot im Raum steht. Ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen als außerorts: beim Pkw regelmäßig ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, dann erhöht sich die Geldbuße – ob das hier in Betracht kommt, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt von Sindelfingen wohnen, ist es ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus Sindelfingen bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Lässt sich bei einer stationären Anlage in der Neckarstraße überhaupt etwas prüfen?

Ja – über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Weitere Messstellen: Landkreis Böblingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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