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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 295 Bereich Grünbrücke Leonberg, Richtung Leonberg Zentrum

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Geblitzt auf der B 295 Bereich Grünbrücke Leonberg, Richtung Leonberg Zentrum

Auf der B 295 im Bereich Grünbrücke Leonberg wurde in Fahrtrichtung Leonberg Zentrum mit einem mobilen Messgerät (PoliScan Speed) gemessen. Zugelassen sind an dieser Stelle 70 km/h. Wer hier deutlich schneller unterwegs war, erhält später Post – zunächst meist einen Anhörungsbogen, danach gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zur eigenen Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wenn Sie dazu schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 295 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Bereich Grünbrücke Leonberg
Fahrtrichtung Leonberg Zentrum
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

70 km/h auf der B 295: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich für das Verfahren ist nicht der zunächst gemessene Wert, sondern das Ergebnis nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Überschreitung zugrunde gelegt – bei Werten nahe einer Stufengrenze kann das den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Ob die Regelsätze für innerorts oder außerorts gelten, richtet sich nicht nach der Höhe des Tempolimits, sondern allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle hinter einer Ortstafel liegt. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Bei einer Bundesstraße lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, wie die Messstelle in der Akte eingeordnet wurde.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt zur Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Mobile Messung: Was sich in der Akte überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed wird das Gerät für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Dokumentiert werden solche Einsätze in Messprotokollen, Schulungs- und Eichunterlagen sowie in den Falldaten zur einzelnen Messung. Genau diese Unterlagen sind der Ansatzpunkt für eine Prüfung – sie stehen im Bußgeldbescheid selbst nicht, sondern werden erst über Akteneinsicht zugänglich.

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung, die für die Fahrtrichtung Leonberg Zentrum maßgeblich war, und die Zuordnung der Aufnahme zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Sinnvoll ist die Reihenfolge: zuerst die Einspruchsfrist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Fahrverbot, Punkte und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es bestand also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. So lässt sich die Zeit ohne Führerschein etwa auf einen Urlaub legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird stattdessen die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden – etwa wenn der Arbeitsplatz durch den Verlust der Fahrerlaubnis konkret bedroht wäre.

Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und elektronisch führen. Falls Sie weiter von Leonberg entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für Akteneinsicht und Stellungnahme also nicht erforderlich. Prüfen Sie außerdem Ihre Versicherungsunterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der B 295 Richtung Leonberg Zentrum geblitzt worden – wie schnell durfte ich fahren?

An dieser Messstelle gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Für die Bewertung zählt der gemessene Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern; Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden – die inhaltliche Stellungnahme folgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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