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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Leonberg, km 54,0, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 8 bei Leonberg, km 54,0, Fahrtrichtung Stuttgart

An dieser Stelle der A 8 bei Leonberg wird in Fahrtrichtung Stuttgart bei km 54,0 stationär gemessen. Zulässig sind dort 120 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid – je nachdem, ob das Fahrzeug einem Fahrer sofort zugeordnet werden konnte.

Wichtig ist in beiden Fällen die Reihenfolge: Erst klären, welches Schreiben überhaupt vorliegt und welche Frist läuft, dann über Akteneinsicht prüfen lassen, ob der vorgeworfene Wert hält. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen dagegen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Leonberg
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn – wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das bedeutet: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften. Maßgeblich ist außerdem nicht der reine Anzeigewert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Gerade an den Schwellen, an denen die nächste Stufe beginnt, kann das den Unterschied machen.

Bei einer Überschreitung ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Die Sanktionen steigen gestaffelt mit der Höhe der Überschreitung, weshalb sich eine Prüfung des konkreten Werts fast immer lohnt – auch dann, wenn Sie den Vorwurf im Grundsatz nicht bestreiten.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Ob die für Sie maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß angeordnet und ausgeschildert war, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Bei stationären Messungen läuft die Post zunächst häufig an den Halter. Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen zum Fahrzeug, zur Fahrt oder zur Fahrereigenschaft sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist es, erst die Akte zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt. Weiter geprüft werden können die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Messvorgangs und die Beschilderung des Abschnitts.

Akteneinsicht kann über einen Rechtsanwalt beantragt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police oder eine Anfrage bei der Versicherung klärt das meist schnell.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten also erst mit Rechtskraft ein – umso wichtiger ist, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Falls Sie weiter entfernt von Leonberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Unterlagen können eingescannt übermittelt werden, eine persönliche Anreise für die Mandatierung ist nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war Richtung Stuttgart unterwegs und weiß nicht, wie schnell ich war – was kann ich tun?

Warten Sie zunächst ab, welcher Wert Ihnen im Schreiben vorgeworfen wird, und lassen Sie über Akteneinsicht die Messunterlagen prüfen. Der maßgebliche Wert ergibt sich erst nach Abzug der Messtoleranz.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf ist zulässig und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Gilt die A 8 bei Leonberg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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