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Geblitzt auf der A 15 zwischen AD Spreewald und AS Duben

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Geblitzt auf der A 15 zwischen AD Spreewald und AS Duben

Sie wurden auf der A 15 im Abschnitt zwischen AD Spreewald und AS Duben gemessen und haben deshalb Post erhalten. Diese Seite ordnet ein, was die Unterlagen bedeuten, welche Fristen laufen und an welchen Stellen sich eine Überprüfung lohnen kann.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen, und eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Bis dahin müssen Sie sich zur Sache nicht äußern – Angaben zu Ihrer Person dagegen schon.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 15 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen AD Spreewald und AS Duben
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 15 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für außerorts. Sie fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, was aber nichts daran ändert, dass ab einer bestimmten Überschreitung Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen können.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Tempolimits können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Anzeigen wechseln. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit im Tatzeitpunkt tatsächlich galt, ob es ordnungsgemäß angeordnet und ausgeschildert war und ob die Beschilderung für Sie erkennbar war. Diese Punkte lassen sich sinnvoll erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt.

Maßgeblich ist außerdem nie der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der verbleibende Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt zu tun ist

Beide Schreiben sind nicht dasselbe. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind nur die Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und aus diesem Schweigen darf Ihnen kein Nachteil entstehen; es gilt niemand deshalb als überführt, weil er sich nicht geäußert hat. Vorschnelle Angaben dazu, wer gefahren ist oder warum es eilig war, lassen sich später kaum zurücknehmen.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Der Einspruch wahrt zunächst nur Ihre Rechte; begründen können Sie ihn später. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt Ihnen zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist dafür kein Weg vor Ort nötig. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 15 zwischen AD Spreewald und AS Duben gemessen – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Fahrereigenschaft schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 15 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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