Auf der A 15 vor der Abfahrt zur A 13 bei Lübbenau / Spreewald in Fahrtrichtung Cottbus wurde mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Vorwurf steht konkret im Schreiben, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie – hier werden Sie lediglich zum Vorwurf gehört. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist sichert Ihnen die Möglichkeit, die Messung überhaupt noch überprüfen zu lassen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 15 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Lübbenau / Spreewald |
| Fahrtrichtung | Cottbus |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn: Wie der Vorwurf berechnet wird
Autobahnen behandelt der Bußgeldkatalog durchgehend als Außerortsstraßen. Das bedeutet: Für die Bewertung Ihrer Überschreitung gilt die außerörtliche Staffelung, die bei gleicher Differenz niedriger ausfällt als die innerörtliche. Entscheidend ist dabei nicht der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze liegt, kann diese Abgrenzung den Unterschied zwischen zwei sehr unterschiedlichen Rechtsfolgen ausmachen.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Für Ihren Fall ist deshalb wichtig, welche Anordnung zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob sie so ausgeschildert war, dass Sie sie als Fahrer erkennen und befolgen konnten. Ob eine Begrenzung ordnungsgemäß bekanntgemacht wurde, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte klären.
Mobile Messung: Was sich über die Akte prüfen lässt
Bei einer mobilen Kontrolle steht und fällt der Vorwurf mit der Dokumentation des Einsatzes. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer eindeutig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.
Als Halter erhalten Sie Post auch dann, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst geführt haben. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Ein vorschnell ausgefüllter Anhörungsbogen dagegen kann Angaben in die Akte bringen, die später nur schwer zu relativieren sind.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Frage kommt, entscheidet sich am Einzelfall.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein.
Falls Sie weiter entfernt von Lübbenau / Spreewald wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 15 bei Lübbenau / Spreewald als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts bewertet. Für Ihren Vorwurf gilt daher die außerörtliche Staffelung, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfällt als die innerörtliche.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie dürfen also schweigen, ohne dass Ihnen dies im Verfahren zum Nachteil gereicht.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn mobil gemessen wurde?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung hält das Verfahren offen und muss nicht sofort begründet werden.
Weitere Messstellen auf der A 15 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland in Richtung Norden
- Geblitzt auf der A 13 bei Calau, km 63,33, Richtung AS Lübbenau
- Geblitzt auf der A 13 bei Ortrand, km 112,6, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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