An dieser Stelle der A 13 bei Calau, km 63,33, in Richtung AS Lübbenau wurde die Geschwindigkeit mobil gemessen. Zulässig sind hier 120 km/h. Wenn Sie Post mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid erhalten haben, geht es um genau diesen Vorwurf.
Wichtig sind zunächst zwei Dinge: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss nicht gleich mitgeliefert werden. Und zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – verpflichtend sind nur Ihre Personalien. Ob sich ein Vorgehen lohnt, lässt sich nach Akteneinsicht beurteilen, die über einen Anwalt beantragt werden kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 13 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Calau |
| Fahrtrichtung | AS Lübbenau |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 13 – und was die Toleranz ändert
Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das gilt auch für diesen Abschnitt bei Calau in Richtung AS Lübbenau, unabhängig davon, welche Orte in der Nähe liegen. Für Sie ist das günstiger als eine innerörtliche Bewertung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messgerät entstanden ist, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade bei einem Limit von 120 km/h entscheidet dieser Abzug oft darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch darüber, ob überhaupt Punkte in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister sind erst ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch die Beschilderung bestimmt; solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Deshalb gehört zu einer Prüfung immer die Frage, ob die Beschilderung im Zeitpunkt der Messung so bestand und so erkennbar war, wie es die Akte darstellt.
Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Das bedeutet nicht, dass eine Messung deshalb angreifbar wäre – wohl aber, dass sich die Dokumentation des Einsatzes überprüfen lässt. Sinnvoll ist ein Blick auf die Messung selbst und ihre Nachvollziehbarkeit, auf den Eichnachweis, auf die Beschilderung für den betroffenen Abschnitt und auf die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer.
Diese Unterlagen liegen dem Anhörungsbogen oder dem Bescheid nicht bei. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; erst danach steht fest, ob Einwände tragen oder ob der Vorwurf inhaltlich standhält. Falls ein Messfoto vorhanden ist, wird es im Rahmen der Akteneinsicht ebenfalls sichtbar.
Sollten Sie weiter von Calau entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Rückfragen und Schriftsätze laufen über die Kanzlei, eine persönliche Anreise ist dafür zunächst nicht erforderlich.
Fahrverbot, Probezeit und Kosten
Ist ein Fahrverbot vorgesehen und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Zu den Kosten: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die anwaltliche Vertretung in Bußgeldsachen häufig. Ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das, bevor Sie entscheiden. Der zeitliche Ablauf bleibt dabei derselbe: zuerst die Einspruchsfrist im Blick behalten, dann Akteneinsicht, dann Prüfung.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung bei Calau als innerorts oder außerorts?
Die A 13 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts bewertet. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einem vergleichbaren innerörtlichen Verstoß.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Ich habe den Bußgeldbescheid für die Stelle Richtung AS Lübbenau erhalten – wie viel Zeit habe ich?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung muss nicht sofort folgen; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland in Richtung Norden
- Geblitzt auf der A 13 bei Ortrand, km 112,6, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 15 bei Lübbenau / Spreewald, Richtung Cottbus
- Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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