Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg – Wehren Sie sich gegen den Bescheid

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg – Wehren Sie sich gegen den Bescheid

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, kommt selten gelegen. Wer an der Messstelle B76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen und abhaken – oder lohnt sich ein genauer Blick? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen ist „unstrittig“ oft nur das, was niemand überprüft.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Ergebnis von Technik, Aufbau und Dokumentation abhängt. In Bußgeldverfahren zählt nicht nur das Foto, sondern ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an.

Standardisiertes Messverfahren: Erleichterung für die Behörde – aber nicht grenzenlos

In der Praxis berufen sich Behörden häufig auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Ist ein zugelassenes Gerät korrekt eingesetzt worden, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Messwert ausgehen. Diese Annahme steht und fällt aber mit Voraussetzungen wie ordnungsgemäßer Aufstellung, vollständiger Dokumentation und geschultem Bedienpersonal.

Fehlt es an diesen Grundlagen, wird aus der vermeintlich „einfachen“ Messung schnell ein technischer Streitfall. Dann muss genauer aufgeklärt werden – etwa durch Aktenprüfung und, wenn nötig, durch ein Gutachten. Das gilt unabhängig davon, ob es um eine Messung an der Messstelle B76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg oder anderswo geht.

Akteneinsicht, Rohmessdaten und Unterlagen: Der Prüfstoff für Sachverständige

Ohne Akteneinsicht bleibt Betroffenen meist nur das, was im Bescheid steht – und das ist selten genug, um die Messung zu bewerten. Entscheidend sind die Messunterlagen: Messprotokoll, Geräteeichnachweise, Schulungs- bzw. Einweisungsnachweise und – je nach System – die digitalen Falldateien. Erst daraus lässt sich erkennen, ob die formellen und technischen Anforderungen eingehalten wurden.

Besonders wichtig sind die Rohmessdaten, soweit sie bei dem eingesetzten System vorhanden und herausgabefähig sind. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik können daran prüfen, ob Plausibilitäten stimmen, ob Auswerteparameter korrekt gesetzt wurden und ob es Hinweise auf Bedien- oder Zuordnungsfehler gibt. Solche Punkte tauchen im Bußgeldbescheid selbst in der Regel nicht auf.

Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren typischerweise weiter

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist knapp; wer sie versäumt, hat meist nur noch in Ausnahmefällen eine Chance. Beim Anhörungsbogen gilt: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa bei der Frage, ob und wie man sich zur Sache äußert.

Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut und kann den Bescheid zurücknehmen, abändern oder die Akte an das Gericht abgeben. Spätestens dann wird die Beweisfrage zentral: Trägt die Messung, oder gibt es Ansatzpunkte, die ein Gericht aufklären muss? Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen, lohnt sich eine nüchterne Risikoprüfung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren, Einspruchsfrist von zwei Wochen beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine übereilte Einlassung zur Fahrereigenschaft oder zum Tathergang, bevor die Akte bekannt ist.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid/Anhörungsbogen, eventuelle Fotos und eigene Notizen geordnet aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Über einen Verteidiger die vollständige Bußgeldakte inklusive Messdateien und Protokollen anfordern.
  • Messung fachlich prüfen lassen: Sachverständige können Dokumentationslücken und technische Auffälligkeiten herausarbeiten.

Typische Fehlerquellen gibt es viele – und sie sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Allgemein spielen etwa die korrekte Geräteeinrichtung, die Einhaltung der Herstellervorgaben, mögliche Auswertefehler sowie eine lückenlose Protokollierung eine Rolle. Auch die Frage, ob das Messpersonal nachweislich geschult war und ob die Eichung im relevanten Zeitraum gültig war, kann entscheidend werden.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seinen Mandaten lässt er die Messung regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar aufzudecken. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen die hierfür entstehenden Kosten.

Wenn Sie an der Messstelle B76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg geblitzt wurden, sollten Sie den Bescheid nicht als „automatisch richtig“ behandeln. Lassen Sie Fristen und Aktenlage prüfen und klären Sie, ob eine sachverständige Überprüfung sinnvoll ist. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite