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Geblitzt auf der B 76 bei Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg

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Geblitzt auf der B 76 bei Lensahn, Richtung Lübeck/Hamburg

Sie sind auf der B 76 bei Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn in Richtung Lübeck/Hamburg, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten. Entscheidend ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht sofort begründet werden.

Sinnvoll ist deshalb, das Datum der Zustellung festzuhalten, keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen und den Vorwurf inhaltlich prüfen zu lassen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 76 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Lensahn, auf Höhe der Abfahrt Lensahn
Fahrtrichtung Lübeck/Hamburg
Bundesland Schleswig-Holstein

B 76 bei Lensahn: Beschilderung und maßgebliche Geschwindigkeit

Auf einer Bundesstraße kann die zulässige Geschwindigkeit je nach Abschnitt sehr unterschiedlich sein. Ob für die Fahrtrichtung Lübeck/Hamburg an der Stelle auf Höhe der Abfahrt Lensahn die Regeln für innerorts oder für außerorts gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also insbesondere nach der Ortstafel. Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretisch: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts.

Wichtig ist außerdem, welcher Wert dem Vorwurf zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug. Liegt der vorgeworfene Wert nur knapp über einer Stufengrenze, lohnt ein genauer Blick, denn schon eine kleine Korrektur kann über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Prüfen lässt sich außerdem, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der betreffenden Stelle überhaupt so angeordnet und erkennbar ausgewiesen war, wie es der Vorwurf voraussetzt. Auch die Frage, welche Anordnung für Ihre Fahrtrichtung gilt, gehört dazu. All das ergibt sich nicht aus dem Bescheid selbst, sondern aus dem Akteninhalt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Wird ein Fahrzeug gemessen, geht die erste Post regelmäßig an den Halter. Der Anhörungsbogen verlangt Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – und die sind verpflichtend. Angaben zur Sache, also zum Fahrverhalten oder dazu, wer gefahren ist, müssen Sie hingegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfungspunkt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert und bewertet werden können. Ein ausgefüllter Fragebogen, der die Fahrereigenschaft einräumt, nimmt Ihnen diese Prüfmöglichkeit dagegen aus der Hand.

Falls Sie nicht in der Nähe von Lensahn wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und digital.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – weshalb die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch hier besonderes Gewicht hat.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 76 Richtung Lübeck/Hamburg unterwegs – gilt die Stelle bei Lensahn als innerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, nicht der Eindruck der Umgebung. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar aus, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind als außerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und daraus darf kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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