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Geblitzt auf der A21 bei Bargteheide, km 65.2 / Nahe Kreuz Bargteheide, Richtung Kiel – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A21 bei Bargteheide, km 65.2 / Nahe Kreuz Bargteheide, Richtung Kiel – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, und zwischen Werbung liegt ein Anhörungsbogen oder gleich ein Bußgeldbescheid: geblitzt an der Messstelle A21 bei Bargteheide, km 65.2 / Nahe Kreuz Bargteheide, Richtung Kiel. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, die Messung sei ohnehin unangreifbar. Das stimmt so nicht: Auch bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es formale und technische Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.

Entscheidend ist, was die Akte hergibt. Denn erst mit Messprotokoll, Geräteeichung, Fotoauswertung und den weiteren Unterlagen lässt sich seriös beurteilen, ob der Vorwurf trägt oder ob sich Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben. Genau hier setzt die Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik an.

Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren nach Anhörungsbogen und Bescheid

Beim Anhörungsbogen geht es zunächst um die Person des Fahrers; eine Zahlungspflicht entsteht dadurch noch nicht. Der Bußgeldbescheid ist der entscheidende Schritt: Ab Zustellung läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wer diese Frist verstreichen lässt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit Geldbuße, Gebühren und gegebenenfalls Punkten.

Ein Einspruch ist kein „Gerichtsprozess auf Verdacht“, sondern sichert erst einmal Ihre Rechte. Danach kann über Akteneinsicht geklärt werden, wie die Messung dokumentiert wurde und ob die Beweislage belastbar ist. Gerade bei Vorwürfen mit möglichen Punkten oder einem drohenden Fahrverbot lohnt es sich, nicht nur auf das Foto zu schauen, sondern die gesamte Beweiskette zu prüfen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob eine Messung rechtlich als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden kann, hängt davon ab, ob die Vorgaben des Verfahrens eingehalten und sauber dokumentiert wurden. Fehlen Unterlagen oder bleiben Fragen offen, kann das die Beweisführung erschweren. Für Betroffene ist das allein kaum zu überblicken, weil die entscheidenden Details in der Akte stecken – nicht im Bescheidtext.

Wichtig sind typischerweise das Messprotokoll, Nachweise zur Geräteeichung, Wartungs- oder Instandsetzungsunterlagen sowie Angaben zur eingesetzten Software und Auswertung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten eine Rolle spielen, etwa um die Auswertung nachvollziehbar zu machen. Wer an der Messstelle A21 bei Bargteheide, km 65.2 / Nahe Kreuz Bargteheide, Richtung Kiel erfasst wurde, sollte daher zuerst an die Akte denken – erst dann an eine Entscheidung über Zahlen oder Einlassungen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Messgeräte arbeiten nicht „magisch“, sondern innerhalb technischer Grenzen. In der Praxis drehen sich Streitpunkte häufig um die korrekte Aufstellung, den Messwinkel, mögliche Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Auch Bedienfehler kommen vor, etwa wenn Vorgaben zur Ausrichtung oder zur Dokumentation nicht eingehalten werden.

Daneben ist die formale Seite nicht zu unterschätzen: War das Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht, und ist die Eichung in der Akte lückenlos belegt? Gibt es ein vollständiges Messprotokoll, und sind Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals vorhanden? Solche Punkte entscheiden mit darüber, ob ein Gericht von einer verlässlichen Messung ausgehen darf oder ob Zweifel bleiben.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen zur Fahrereigenschaft, bevor die Unterlagen geprüft sind.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Fotoauswertung und weitere Belege anfordern.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Messung und Auswertung durch einen Experten für Verkehrsmesstechnik überprüfen lassen.
  • Rechtsschutz klären: Deckung anfragen, bevor unnötige Kosten entstehen.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung und auch die eines technischen Gutachtens. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. So können Messfehler oder Dokumentationsmängel sichtbar werden, die im Bescheid selbst nicht erkennbar sind.

Wenn Sie an der Messstelle A21 bei Bargteheide, km 65.2 / Nahe Kreuz Bargteheide, Richtung Kiel geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Fristen gesichert und die Akte zügig angefordert werden kann.


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