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Geblitzt auf der A 21 bei Bargteheide, km 65,2, Richtung Kiel

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Geblitzt auf der A 21 bei Bargteheide, km 65,2, Richtung Kiel

Sie sind auf der A 21 bei Bargteheide in Höhe km 65,2 in Fahrtrichtung Kiel gemessen worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, die Messung erfolgte aus einem Blitzeranhänger. Nun liegt Ihnen entweder ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vor.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst mit einem Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch schon bevor ein Bescheid ergeht; geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer zutreffend zugeordnet wurden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 21 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bargteheide
Fahrtrichtung Kiel
Bundesland Schleswig-Holstein
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet

Für die Bewertung Ihres Falls ist nicht der zunächst angezeigte Wert maßgeblich, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs die Überschreitung fällt. Gerade wenn Sie knapp an einer Grenze liegen, kann dieser Abzug den Unterschied machen.

Die A 21 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog daher als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und solche Anordnungen können auch zeitlich begrenzt oder abschnittsweise gelten. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für die Fahrtrichtung Kiel an der betroffenen Stelle ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war, lässt sich sinnvoll erst anhand der Akte beurteilen. Dazu gehören auch die Unterlagen zum eingesetzten Messgerät.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an den Halter des Fahrzeugs. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person, also etwa Name und Anschrift. Angaben zur Sache – wer gefahren ist, wie schnell, warum – müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist ein Prüfpunkt, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig ableiten lässt. Ein vorschnelles Ausfüllen des Anhörungsbogens nimmt Ihnen dagegen Spielraum, den Sie später möglicherweise brauchen. Sinnvoll ist meist die Reihenfolge: Frist notieren, Akteneinsicht, dann inhaltlich entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa weil ein Arbeitsplatzverlust droht, hängt von Ihrem Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte bedenken: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von Schleswig-Holstein wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Läuft die Einspruchsfrist ungenutzt ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 21 galten 80 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Für Sie bedeutet das niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich bei km 65,2 selbst gefahren bin?

Nein. Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person; Angaben zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, können Sie verweigern. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Was kann bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger überprüft werden?

Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messunterlagen, die Eichung des Geräts, die Beschilderung für die Fahrtrichtung Kiel und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe tragfähig ist.

Weitere Messstellen: Kreis Stormarn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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