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Geblitzt in der Karlsruher Straße in Pfinztal-Berghausen

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Geblitzt in der Karlsruher Straße in Pfinztal-Berghausen

Sie wurden in der Karlsruher Straße in Pfinztal-Berghausen geblitzt und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frage, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und um die Fristen, die an das Schreiben gebunden sind. Beides lässt sich ruhig und geordnet klären.

Liegt ein Anhörungsbogen vor, sind Sie nur zu Ihren Personalien verpflichtet; zur Sache müssen Sie sich nicht erklären. Ist es schon ein Bußgeldbescheid, läuft eine Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist – ohne dass Sie ihn sofort begründen müssen. Über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht genommen werden, um die Grundlagen des Vorwurfs zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Karlsruher Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Pfinztal-Berghausen
Bundesland Baden-Württemberg

Innerorts oder außerorts – warum das den Vorwurf verändert

Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, entscheidet nicht das Gefühl beim Fahren und auch nicht die Bebauung, sondern die Beschilderung, konkret die Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei derselben Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Regelfahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.

Für die Karlsruher Straße in Pfinztal-Berghausen bedeutet das: Lesen Sie im Bescheid oder Anhörungsbogen genau nach, welche Geschwindigkeit als zulässig zugrunde gelegt wurde und ob die Behörde von innerorts oder außerorts ausgeht. Stimmt diese Einordnung mit der Beschilderung an der Messstelle nicht überein, betrifft das unmittelbar die Höhe der Sanktion. Ebenso prüfbar ist, ob das angenommene Tempolimit an der Stelle überhaupt so angeordnet und erkennbar ausgeschildert war.

Wichtig ist außerdem die Rechenbasis: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot können wenige km/h über die Einordnung entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht automatisch alles entschieden: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Bleibt es bei einem Fahrverbot, gilt beim ersten Mal – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – eine Gestaltungsmöglichkeit: Der Beginn kann innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeit erlaubt.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher inhaltlich zu prüfen.

Halterpost, Fahrerfrage und das weitere Verfahren

Schreiben nach einer Messung gehen zunächst an die im Register eingetragene Halterin oder den Halter. Wer das Fahrzeug nicht selbst geführt hat, muss sich dazu nicht äußern und niemanden belasten – niemand ist verpflichtet, gegen sich selbst Angaben zu machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich über die Akteneinsicht klären, ob eine Zuordnung zum Fahrer daraus überhaupt tragfähig ist. Geprüft werden können außerdem die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung. Akteneinsicht ist über einen Anwalt schon vor einem Bescheid möglich.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht veranlassen, Unterlagen prüfen, dann über das Vorgehen entscheiden. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Karlsruher Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Woran erkenne ich, ob meine Messung als innerorts gewertet wurde?

Im Anhörungsbogen oder Bescheid ist die zugrunde gelegte zulässige Geschwindigkeit angegeben und aus der Einordnung des Verstoßes ergibt sich, ob innerorts oder außerorts gerechnet wurde. Maßgeblich ist die Beschilderung, also die Ortstafel – stimmt die Annahme damit nicht überein, wirkt sich das auf die Sanktion aus.

Muss ich nach Baden-Württemberg reisen, wenn ich weiter entfernt wohne?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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