Der Umschlag ist da, der Puls kurz höher: Wer an der Messstelle A70 bei Werneck, Abschnitt 120, St 0.1, Richtung Bayreuth geblitzt wurde, hält entweder einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele gehen dann automatisch davon aus, die Sache sei „klar“ und nicht angreifbar. Das stimmt so pauschal nicht – denn Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Entscheidend ist häufig nicht die Frage, ob ein Messgerät grundsätzlich zugelassen ist, sondern ob die konkrete Messung verwertbar dokumentiert wurde. Genau hier setzen Verteidiger und Sachverständige an: Sie prüfen, ob das Verfahren korrekt durchgeführt und die Messung später nachvollziehbar gemacht wurde. Je nachdem, was in der Akte steht (oder fehlt), kann das Ergebnis angreifbar sein.
Zwei Wochen Frist: Wann sich ein Einspruch lohnt
Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Ab Zustellung gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – mit den üblichen Folgen wie Geldbuße, Punkten und in gravierenderen Fällen auch einem Fahrverbot. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber er kann taktisch heikel sein, etwa wegen Angaben zur Fahrereigenschaft.
Ein Einspruch ist kein „Kampf gegen Windmühlen“, sondern der Startpunkt, um die Unterlagen zu prüfen. Erst danach lässt sich seriös einschätzen, ob die Messung rechtlich Bestand hat. Wer zu früh zahlt, verzichtet auf diese Prüfung; wer zu spät reagiert, verliert sie oft endgültig.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Schlüssel zur Überprüfung
Ohne Akteneinsicht bleibt es bei Vermutungen. In der Akte finden sich typischerweise Messprotokoll, Bilder, Geräteeinstellungen, Wartungs- und Eichnachweise sowie Unterlagen zur Bedienung. Je nach Messsystem können außerdem Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen, die ein Sachverständiger auswertet, um die Plausibilität der Messung nachzuvollziehen.
Gerade an der Messstelle A70 bei Werneck, Abschnitt 120, St 0.1, Richtung Bayreuth stellt sich für Betroffene daher zuerst die praktische Frage: Liegen alle Unterlagen vollständig vor, und sind sie widerspruchsfrei? Fehlt etwa eine relevante Dokumentation, oder passen Zeitangaben, Gerätestatus und Fotoauswertung nicht sauber zusammen, kann das die Beweiskraft schwächen. Solche Punkte erkennt man meist erst beim Blick in die Akte – nicht am Bescheid selbst.
Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Sachverständige so wichtig sind
Viele Messverfahren gelten als „standardisiert“. Das bedeutet: Sind die Bedingungen eingehalten, nehmen Gerichte regelmäßig eine hohe Zuverlässigkeit an. Aber dieses Vertrauen gibt es nur, wenn das Standardprogramm wirklich eingehalten wurde – also Gerät, Aufbau, Bedienung und Dokumentation zusammenpassen.
Typische Fehlerquellen sind zum Beispiel Bedienfehler, unklare Zuordnung eines Fahrzeugs zur Messung, ungünstige Messwinkel, Reflexionen oder Probleme bei der Auswertung. Auch formale Punkte können entscheidend werden: War das Gerät ordnungsgemäß geeicht, ist die Eichfrist eingehalten, und lässt sich die Messung anhand des Protokolls und der digitalen Daten vollständig nachvollziehen? Das sind keine Spitzfindigkeiten, sondern Kernfragen der Beweisführung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung.
- Nichts „auf Verdacht“ einräumen: Gerade beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Sache oft entbehrlich.
- Unterlagen sichern: Umschlag aufheben, Zustelltag notieren, Bescheid/Anhörung und Fotos kopieren.
- Akteneinsicht veranlassen: Erst damit lassen sich Messprotokoll, Eichnachweise und digitale Falldaten prüfen.
- Sachverständigenprüfung erwägen: Technische Auffälligkeiten erkennt man meist nur mit Expertise.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In seiner Praxis wird nicht nur juristisch argumentiert: Er lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler fachlich belastbar herauszuarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung häufig.
Wenn Sie an der Messstelle A70 bei Werneck, Abschnitt 120, St 0.1, Richtung Bayreuth geblitzt wurden, sollten Sie den Bescheid nicht vorschnell als endgültig hinnehmen. Lassen Sie Fristen prüfen, Akteneinsicht beantragen und die Messung sachverständig bewerten – erst dann ist eine fundierte Entscheidung möglich. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; das Formular dafür finden Sie am Ende des Beitrags, besonders wenn es um einen Vorwurf an der Messstelle A70 bei Werneck, Abschnitt 120, St 0.1, Richtung Bayreuth geht.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.