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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 70 bei Werneck, Richtung Bayreuth

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Geblitzt auf der A 70 bei Werneck, Richtung Bayreuth

Auf der A 70 bei Werneck in Fahrtrichtung Bayreuth wird die Geschwindigkeit aus einem Blitzeranhänger heraus gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 60 km/h – deutlich weniger als auf einem unbeschränkten Autobahnabschnitt, sodass schon eine moderate Überschreitung zu einem Verfahren führen kann.

Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, sollten Sie zunächst unterscheiden: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss noch nicht begründet werden. Die Begründung kann später folgen, üblicherweise nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 70 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Werneck
Fahrtrichtung Bayreuth
Bundesland Bayern
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der Autobahn: warum die Einordnung wichtig ist

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das gilt auch hier, unabhängig davon, wie nah die Messstelle an einer Ortschaft liegt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel – auf der A 70 stellt sich diese Frage nicht.

Wichtig ist außerdem, dass nicht der abgelesene Wert entscheidet. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade bei einem Limit von 60 km/h kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Bußgeldstaffel Ihr Fall fällt. Prüfen Sie deshalb genau, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung ausgewiesen ist und welcher als Rohmesswert.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet und können auch zeitlich befristet gelten. Dass die Anordnung tatsächlich wirksam und korrekt ausgeschildert war, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Messung aus dem Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt

Gemessen wird an dieser Stelle mit einem Blitzeranhänger, in dem ein Poliscan FM1 zum Einsatz kommt. Auch eine solche Messung ist kein Selbstläufer: Über einen Verteidiger kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang und die zugehörige Dokumentation, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung der Messung zu einem konkreten Fahrzeug und Fahrer.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kommt es darauf an, ob sich daraus die Identität der Person am Steuer wirklich ableiten lässt. Sie sind verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – Name, Adresse, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von Werneck wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Vertretung nicht erforderlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 70 bei Werneck gilt Tempo 60 – zählt das trotzdem als außerorts?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die Regelsätze sind dadurch niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; es empfiehlt sich, zunächst die Akte prüfen zu lassen.

Lässt sich eine Messung aus einem Blitzeranhänger überprüfen?

Ja, über die Akteneinsicht. Kontrolliert werden können unter anderem die Eichung des Poliscan FM1, die Messdokumentation, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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