Sie wurden auf der B 168 zwischen Cottbus und Peitz mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post bekommen – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches der beiden Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, welche Frist läuft und welche Reaktion sinnvoll ist.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid ergeht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 168 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zwischen Cottbus und Peitz |
| Bundesland | Brandenburg |
Innerorts oder außerorts – warum das auf einer Bundesstraße den Unterschied macht
Die B 168 verläuft zwischen Cottbus und Peitz als Bundesstraße. Ob ein Abschnitt rechtlich als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Gefühl oder aus der Höhe des Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Deshalb lohnt der Blick in den Bescheid: Welcher Wert wird Ihnen vorgehalten, und auf welcher Grundlage? Maßgeblich ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz bleibt. Liegt dieser Wert nur knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs, kann sich die Prüfung besonders auszahlen, weil schon eine kleine Korrektur die Rechtsfolgen verändern kann.
Über eine Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, ob die Beschilderung den Vorwurf trägt und ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist auch dieses Teil der Prüfung.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – solange eine Frist läuft, ist die Sache noch offen.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden – etwa in eine Urlaubsphase. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Fristen, Ablauf und Kosten
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dann nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustelldatum und handeln Sie innerhalb der zwei Wochen.
Nach einem Einspruch kann das Verfahren zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht führen. Vieles lässt sich über den Anwalt schriftlich abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von Cottbus oder Peitz wohnen, sollte dieser Punkt früh mit besprochen werden.
Auch die Kostenfrage lässt sich klären: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Und unabhängig davon gilt: Niemand muss sich selbst belasten – das betrifft auch Halterinnen und Halter, die als Erste angeschrieben werden und den Fahrer benennen sollen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 168 erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen; eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Spielt es eine Rolle, ob die Messstelle innerorts oder außerorts lag?
Ja. Maßgeblich ist die Beschilderung, also die Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen (Pkw ab 31 km/h innerorts, ab 41 km/h außerorts).
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der B 168 Höhe Abzweig Ortsumgehungsstraße Cottbus
- Geblitzt auf der B 168 zwischen Friedland und Lieberose
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
- Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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