Sie wurden auf der A 1 bei Braak (kurz nach Stapelfeld) in Fahrtrichtung Lübeck gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 120 km/h, gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie: Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Braak (kurz nach Stapelfeld) |
| Fahrtrichtung | Lübeck |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 1 – was zählt, ist der Wert nach Toleranzabzug
Für die Stelle bei Braak in Richtung Lübeck ist ein Limit von 120 km/h angegeben. Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur zeitweise geschehen. Für das Verfahren ist deshalb nicht nur die Zahl im Bescheid wichtig, sondern auch, ob die Begrenzung für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, ordnungsgemäß und für Fahrende erkennbar angeordnet war. Diese Frage lässt sich nur anhand der Akte klären, nicht aus dem Bescheid selbst.
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Bei Überschreitungen ab 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann es sich lohnen, den Rechenweg der Behörde nachzuvollziehen.
Messung mit dem Blitzeranhänger: Was sich überprüfen lässt
Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger gelten dieselben Anforderungen wie bei anderen Geschwindigkeitsmessungen: Das eingesetzte Gerät muss gültig geeicht sein, es muss entsprechend den Vorgaben aufgestellt und betrieben worden sein, und die Messung muss so dokumentiert sein, dass sie nachvollziehbar bleibt.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang und seine Unterlagen, der Eichnachweis, die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dazu, ob sich daraus überhaupt zweifelsfrei ergibt, wer gefahren ist. Wird ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, ist das eine Frage, die sich nicht durch bloßes Ausfüllen eines Formulars beantworten lässt – und zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis behandelt und Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Punkte, die Betroffene häufig übersehen. Erstens: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub. Zweitens kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Braak wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 1 bei Braak galt 120 km/h – zählt das als außerorts?
Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts.
Ist eine Messung aus einem Blitzeranhänger angreifbar?
Sie unterliegt denselben Anforderungen wie andere Messungen: gültige Eichung, vorgabengerechter Aufbau und Betrieb sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Ob daran etwas zu beanstanden ist, zeigt erst die Akteneinsicht.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen: Kreis Stormarn
- Geblitzt auf der A 21 bei Bargteheide, km 65,2, Richtung Kiel
- Geblitzt auf der A 1 bei Großensee, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Stapelfeld (km 11,15)
- Geblitzt auf der A1 bei Braak, km 15,425, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 21 bei Rümpel (km 65,0)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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