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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Mühlbacher Straße in Salz

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Geblitzt in der Mühlbacher Straße in Salz

Sie wurden in der Mühlbacher Straße in Salz geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Angaben Sie machen müssen und welche Fristen Sie im Blick behalten sollten.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie überlegt und fristgerecht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf inhaltlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Mühlbacher Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Salz

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben zu Ihrer Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Erst der Bußgeldbescheid setzt eine harte Frist in Gang: Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist läuft unabhängig davon, ob Sie den Sachverhalt schon beurteilen können – und genau deshalb muss der Einspruch nicht sofort begründet werden. Die inhaltliche Auseinandersetzung folgt später, wenn die Akte vorliegt.

Erhält der Fahrzeughalter Post, obwohl er nicht selbst gefahren ist, stellt sich die Frage der Fahreridentifizierung. Auch hier gilt: Sie müssen niemanden belasten und sind nicht verpflichtet, sich selbst zur Sache zu erklären. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dessen Auswertung zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden können.

Was sich an einer Messung in der Mühlbacher Straße prüfen lässt

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird stets eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug – manchmal entscheidet er darüber, ob eine Grenze zu Punkten oder einem Regelfahrverbot überhaupt überschritten ist.

Ob für die Mühlbacher Straße die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb der Ortstafel liegt. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Auch die konkret angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der Messstelle und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Ergibt sich dabei ein Ansatzpunkt, wird der Einspruch entsprechend begründet; ergibt sich keiner, wissen Sie zumindest, woran Sie sind. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer solchen Verteidigung häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich früh.

Falls Sie nicht in der Nähe von Salz wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich, telefonisch und digital.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In besonderen Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Der Ausgleich besteht dann in einer erhöhten Geldbuße. Ob ein solcher Fall vorliegt, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten beruflichen und persönlichen Situation beurteilen und muss gegenüber der Behörde oder dem Gericht belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat eine Überschreitung ab 21 km/h zusätzliches Gewicht: Sie zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation kann es sinnvoll sein, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft sorgfältig prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe wegen der Mühlbacher Straße in Salz einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Die Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht negativ ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist eingehen, eine Begründung können Sie später nachreichen.

Gelten für die Mühlbacher Straße die innerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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