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Geblitzt auf der A13 km 112,6, Ortrand – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A13 km 112,6, Ortrand – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment ist unerquicklich: Der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten, und plötzlich geht es um Punkte, Geld und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A13 km 112,6, Ortrand erfasst wurde, sollte jetzt nicht vorschnell zahlen oder „zur Sicherheit“ irgendetwas ankreuzen. Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam – und das lässt sich prüfen.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob ein Vorwurf trägt, steht selten schon im Bescheid. Erst die Akte zeigt, womit die Behörde arbeitet: Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerke und die Dokumentation zur Durchführung. Über einen Verteidiger lässt sich Akteneinsicht beantragen; das ist meist der Startpunkt jeder sinnvollen Verteidigung.

Wichtig sind dabei auch die digitalen Messdaten, soweit sie vorhanden und herauszugeben sind. Denn nur mit diesen Informationen kann ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik nachvollziehen, ob Messwertbildung und Auswertung plausibel sind. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt Unterlagen in solchen Fällen regelmäßig extern prüfen – gestützt auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Viele Messungen laufen als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das heißt nicht, dass sie unangreifbar wären – sondern nur, dass bei korrekter Anwendung bestimmte Annahmen zugunsten der Behörde gelten. Sobald sich Anhaltspunkte für Abweichungen ergeben, kommt es auf Details an, die Laien im Bescheid nicht erkennen.

Zu den klassischen Angriffspunkten zählen Bedien- und Dokumentationsfehler, aber auch technische Randbedingungen, die die Messwertbildung beeinflussen können. Je nach Messsystem spielen etwa Messwinkel, Ausrichtung, Reflexionen oder eine nicht exakt eingehaltene Aufstell- und Auswerteprozedur eine Rolle. Ob so etwas im konkreten Fall relevant ist, lässt sich an der Messstelle A13 km 112,6, Ortrand nicht „aus dem Bauch heraus“ beurteilen – dafür braucht es Akte und Fachprüfung.

Ein weiterer Prüfstein ist die Frage, ob alle formalen Voraussetzungen eingehalten wurden. Dazu gehören insbesondere die Eichung des Messgeräts im gültigen Zeitraum, ein vollständig geführtes Messprotokoll und nachvollziehbare Angaben dazu, wer gemessen und ausgewertet hat. Dr. Bunzel beauftragt hierfür in geeigneten Fällen einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; so lassen sich Messfehler nicht nur vermuten, sondern belegen.

Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren nach dem Bescheid

Gegen den Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid in der Regel rechtskräftig – selbst wenn später noch Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er dient zunächst der Anhörung, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben später gegen den Betroffenen verwendet werden können.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde meist erneut und kann den Bescheid halten, abändern oder die Sache an das Gericht abgeben. Spätestens dann wird die Akte zur zentralen Grundlage: Was ist dokumentiert, was fehlt, was ist widersprüchlich? In der Praxis wird häufig erst nach Akteneinsicht entschieden, welche Einlassung sinnvoll ist und ob ein Gutachten Aussicht auf Klärung bringt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung im Kalender sichern.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Fotos und digitale Messdaten anfordern und prüfen lassen.
  • Formalia kontrollieren: Eichnachweise, Dokumentation und Schulungs-/Bediennachweise des Messpersonals in den Blick nehmen.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen – häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die sachverständige Überprüfung.

Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen, lohnt sich die nüchterne Rechnung: Eine belastbare Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Akteneinsicht und Technikprüfung. Dr. Maik Bunzel arbeitet dabei mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen; die Kosten werden bei bestehender Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen vom Versicherer getragen. Wenn Sie an der Messstelle A13 km 112,6, Ortrand geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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