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Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld

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Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld

Sie wurden auf der A 13 bei Mittenwalde in Fahrtrichtung Schönefeld gemessen. An dieser Stelle wird mobil mit einem Messgerät des Typs PoliScan Speed gemessen, zulässig sind hier 120 km/h. Nun liegt bei Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid – und damit die Frage, was daraus folgt.

Wichtig ist zunächst die zeitliche Einordnung: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mittenwalde
Fahrtrichtung Schönefeld
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

120 km/h auf der A 13: Beschilderung und Messtoleranz

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die Bewertung nach den Außerorts-Werten erfolgt.

Maßgeblich ist hier ein Tempolimit von 120 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich allgemein aus der Beschilderung – dauerhaft oder auch nur zeitweise. Ob die für den Tatzeitpunkt angenommene Begrenzung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war, ist deshalb ein Punkt, der sich anhand der Akte überprüfen lässt.

Beachten Sie außerdem: Der gemessene Wert ist nicht der Wert, mit dem am Ende gerechnet wird. Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und erst das Ergebnis danach ist für die Einordnung des Vorwurfs entscheidend. Gerade wenn Sie knapp oberhalb einer Stufe liegen, kann das den Unterschied machen.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann

Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den jeweiligen Einsatz aufgebaut. Das bringt eine Reihe von Anforderungen mit sich, die sich nachvollziehen lassen müssen: Aufbau und Bedienung des Geräts, die gültige Eichung, die Dokumentation des Einsatzes sowie die Frage, welche Beschilderung für die gemessene Fahrtrichtung Schönefeld galt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit liegen die Unterlagen vor, die eine inhaltliche Bewertung überhaupt zulassen – insbesondere zur Messung selbst, zur Eichung, zur Beschilderung und zur Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto vorhanden ist, gehört auch dessen Auswertung dazu, etwa wenn nicht sicher ist, wer am Steuer saß.

Kommt die Post an Sie als Halter, heißt das nicht automatisch, dass Sie auch gefahren sind. Die Fahrerfrage ist ein eigener Prüfungspunkt und sollte nicht vorschnell durch eigene Angaben im Anhörungsbogen beantwortet werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst terminieren. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot auch abwenden, dann fällt die Geldbuße höher aus – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Mittenwalde wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 13 bei Mittenwalde galten 120 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts eingeordnet. Ihr Vorwurf wird daher nach den Außerorts-Sätzen bewertet, die bei gleicher Überschreitung niedriger liegen als innerorts.

Wird der gemessene Wert direkt übernommen?

Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der danach verbleibende Wert ist maßgeblich. Das kann an den Stufengrenzen erhebliche Auswirkungen haben.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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