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Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland in Richtung Norden

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Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland in Richtung Norden

Sie sind auf der A 13 bei Ruhland in Fahrtrichtung Norden gemessen worden, an dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger. Jetzt liegt Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vor, und die entscheidende Frage ist, welcher Wert Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen wird und welche Folgen daran hängen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Damit bleibt die Sache offen, und über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ruhland (unter der Brücke)
Fahrtrichtung Norden
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf einer Autobahn – warum die Beschilderung zählt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihren Fall: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, hier ist also die Außerortsstaffel maßgeblich. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, würde sich nach der Ortstafel richten – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Ein Limit von 60 km/h ist für eine Autobahn ein niedriger Wert. Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils vorübergehend. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen: Welche Schilder waren in Fahrtrichtung Norden aufgestellt, in welcher Reihenfolge, und war die Begrenzung für Sie erkennbar, bevor die Messung stattfand. Weil das Limit deutlich unter dem üblichen Niveau liegt, entsteht schon bei einer Geschwindigkeit, die auf einer Autobahn nicht ungewöhnlich wirkt, rechnerisch eine hohe Überschreitung – die Zahl auf dem Bescheid kann Betroffene deshalb überraschen.

Messung mit dem Blitzeranhänger: was geprüft werden kann

Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger ist die Anlage nicht dauerhaft an einem Ort verbaut, sondern wird aufgestellt. Aufstellung, Ausrichtung und Bedienung sind damit Umstände, die im Einzelfall aus den Unterlagen hervorgehen müssen. Zur Prüfung gehören typischerweise das Messprotokoll, der Eichnachweis und die Frage, ob die Vorgaben für den Einsatz des Geräts eingehalten wurden.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Liegt Ihr Fall knapp unterhalb einer Stufengrenze, kann ein einzelnes Kilometer pro Stunde über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann außerdem geprüft werden, ob sich die Person am Steuer daraus überhaupt zuverlässig zuordnen lässt.

Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, engen den eigenen Spielraum dagegen häufig ein.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und ist es Ihr erstes – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Ruhland wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Einspruch, Akteneinsicht und der weitere Schriftverkehr lassen sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen genügen in digitaler Form. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich vor der Entscheidung über den Einspruch.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 13 galten 60 km/h – gilt das trotzdem als außerorts?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die Regelsätze richten sich damit nach der Außerortsstaffel, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfällt als innerorts.

Lohnt es sich, eine Messung aus dem Blitzeranhänger prüfen zu lassen?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Geprüft werden können unter anderem der Eichnachweis, das Messprotokoll, die Beschilderung in Fahrtrichtung Norden und die Zuordnung zum Fahrer.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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