Der Briefkasten klappt, und da liegt er: ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A13 km 64,36, Kittlitz. Auf der A13 passiert das schnell, weil ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht. Viele Betroffene googeln dann die Stelle und fragen sich, ob man „da überhaupt etwas machen kann“.
Entscheidend ist: Ein Bescheid ist nicht automatisch richtig, nur weil er amtlich aussieht. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar häufig als sogenanntes standardisiertes Messverfahren, doch auch ein Standard hat Voraussetzungen. Ob diese eingehalten wurden, lässt sich nur über die Akte und eine technische Prüfung klären.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist keine seriöse Prüfung möglich
Wer sich verteidigen will, braucht mehr als das Foto und die Zahl im Bescheid. In der Akte finden sich typischerweise Messprotokoll, Eichnachweise, Unterlagen zur Gerätekonfiguration und Angaben dazu, wer die Messung durchgeführt hat. Erst daraus wird erkennbar, ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist oder ob Lücken bleiben.
Gerade bei Messungen auf Autobahnen wie der A13 ist die Frage wichtig, ob die Dokumentation vollständig ist und ob die Messreihe plausibel erscheint. Verteidiger fordern zudem häufig Daten an, die über den reinen Ausdruck hinausgehen, weil sich nur so technische Auffälligkeiten belastbar prüfen lassen. Für Betroffene ist das allein kaum zu leisten, weil die Unterlagen nicht automatisch mitgeschickt werden.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte sind präzise, aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen weniger „mystisch“, sondern oft durch Details: falsche Ausrichtung, ungünstige Messwinkel, Reflexionen oder eine Bedienung, die nicht exakt nach Vorgaben erfolgt. Auch die Frage, ob das Messpersonal ordnungsgemäß geschult war und ob die Messung so dokumentiert wurde, dass sie im Nachhinein überprüfbar bleibt, spielt eine Rolle.
Ein weiterer Klassiker ist die Eichung: Sie muss zum Messzeitpunkt gültig sein, und die Unterlagen müssen das sauber belegen. Ebenso wichtig ist das Messprotokoll, weil es den Ablauf der Messung festhält und damit die Grundlage bildet, um Abweichungen oder Unstimmigkeiten zu erkennen. Solche Punkte werden nicht „ins Blaue hinein“ behauptet, sondern anhand der Akte und einer sachverständigen Auswertung geprüft.
Auch an der Messstelle A13 km 64,36, Kittlitz gilt: Ob eine Messung verwertbar ist, entscheidet sich nicht am Bauchgefühl, sondern an überprüfbaren Kriterien. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann Daten und Dokumentation daraufhin untersuchen, ob die Vorgaben des jeweiligen Messverfahrens eingehalten wurden. Wo das nicht der Fall ist, ergeben sich Ansatzpunkte für eine Verteidigung.
Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren typischerweise
Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Beim Anhörungsbogen besteht diese Frist noch nicht, dennoch sollte man auch dort überlegt reagieren, weil Angaben zur Sache später gegen einen verwendet werden können. Wer unsicher ist, lässt zunächst prüfen, welcher Stand des Verfahrens vorliegt und welche Schritte sinnvoll sind.
Nach einem fristgerechten Einspruch wird der Vorgang in der Regel erneut geprüft; manchmal wird eingestellt oder abgeändert, manchmal geht es weiter Richtung Gericht. Spätestens dann kommt es auf saubere Aktenarbeit an: Welche Beweise liegen vor, sind die Unterlagen vollständig, und ist die Messung technisch nachvollziehbar? Eine Verteidigung hat nur dann Substanz, wenn sie an konkreten Punkten ansetzt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen zur Sache abgeben, bevor die Akte geprüft ist.
- Akteneinsicht organisieren: Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Unterlagen gehören auf den Tisch.
- Messung technisch prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Dokumentation und Messdaten auf Auffälligkeiten untersuchen.
- Rechtsschutz klären: Vorhandene Versicherung kann Anwalts- und Gutachterkosten abdecken.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und kennt die Praxis aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In seinen Mandaten wird die Messung regelmäßig nicht nur juristisch, sondern auch technisch bewertet: Er lässt jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler aufzudecken. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Überprüfung.
Wenn Sie an der Messstelle A13 km 64,36, Kittlitz geblitzt wurden, lohnt sich eine ruhige, fristgerechte Strategie statt Aktionismus. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid). Das passende Formular finden Sie am Ende des Beitrags, damit die Prüfung zügig starten kann.
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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.