Sie wurden auf der A 13 bei Kittlitz im Bereich km 64,36 geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite ordnet ein, was der Vorwurf bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Erst mit dem Bußgeldbescheid beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch, gerechnet ab Zustellung. Der Einspruch selbst muss nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann anschließend über die Akteneinsicht erfolgen, die ein Anwalt für Sie beantragen kann, teilweise schon bevor ein Bescheid vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 13 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Kittlitz |
| Bundesland | Brandenburg |
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung ist entscheidend
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 13. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, während innerorts bereits ab 31 km/h die Schwelle erreicht ist.
Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Tempolimits können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch vorübergehend gelten. Für das Verfahren bedeutet das: Die Frage, welches Limit im Zeitpunkt der Messung galt und wie es ausgeschildert war, lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern gehört zu den Punkten, die über die Akteneinsicht nachvollzogen werden können. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Maßgeblich ist außerdem nicht der reine Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist die Grundlage für die Sanktion. Liegt Ihr Wert nahe an einer Stufengrenze, kann diese Rechnung im Ergebnis über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Häufig geht die erste Post an den Halter des Fahrzeugs. Damit steht nicht automatisch fest, wer gefahren ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf, sind Sie nicht verpflichtet, sich zu äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und dieser Grundsatz gilt auch für angeschriebene Halter.
Gerade deshalb lohnt es sich, nicht vorschnell etwas in das Formular zu schreiben. Eine Einlassung, die freiwillig abgegeben wird, bleibt in der Akte und kann später kaum noch relativiert werden. Sinnvoller ist es in vielen Fällen, zunächst die Akte anzufordern und den Vorwurf auf dieser Grundlage zu bewerten. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann auch geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt.
Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnten. Der Termin sollte deshalb ab Zustellung notiert werden.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h: zunächst einer, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot und sind Sie auf die Fahrerlaubnis beruflich angewiesen, kann im Einzelfall geprüft werden, ob davon abgesehen und stattdessen die Geldbuße erhöht wird – etwa wenn der Arbeitsplatzverlust konkret droht. Eine automatische Folge ist das nicht, es hängt von den Umständen ab. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so auf Urlaub oder Arbeitszeiten abstimmen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von hier wohnen, ist das kein Hindernis: Ein großer Teil der Kommunikation läuft schriftlich über den Anwalt, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 13 bei Kittlitz als außerorts?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts eingeordnet. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot erst ab einer Überschreitung von 41 km/h.</antwort>
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist es meist, zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald
- Geblitzt auf der A 15 zwischen AD Spreewald und AS Duben
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden
- Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld
- Geblitzt auf der A 13 bei Lübbenau in Richtung Berlin
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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