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Geblitzt auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald

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Geblitzt auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald

Sie wurden auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welche Art von Schreiben liegt Ihnen vor – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft daraus.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung ist dafür nicht nötig. Beim Anhörungsbogen handelt es sich noch nicht um einen Bescheid: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf inhaltlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt AD Spreewald
Bundesland Brandenburg

A 13 am AD Spreewald: Autobahn heißt außerorts

Die A 13 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist das nicht nebensächlich: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Wo eine Ortstafel den Unterschied macht, ist auf der Autobahn also keine Frage – die Einordnung steht fest.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet, aber auch nur zeitweise aufgestellt sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Zur Prüfung gehört stets, ob das dem Vorwurf zugrunde gelegte Limit an der Messstelle in Fahrtrichtung überhaupt wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Das lässt sich nicht aus der Erinnerung klären, sondern nur anhand der Akte.

Ebenso wichtig ist der maßgebliche Wert: Nicht die abgelesene Geschwindigkeit entscheidet, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug darüber bestimmen, ob Punkte oder ein Regelfahrverbot überhaupt im Raum stehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter, weil über das Kennzeichen ermittelt wird. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Angaben zur Person hingegen – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind zu machen.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind aus dem Verfahren später kaum wieder herauszubekommen. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und dann entscheiden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich sachlich hinterfragen lassen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust –, hängt von den konkreten Umständen ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso mehr Anlass, den Vorwurf vorher genau zu prüfen.

Falls Sie weiter von der Messstelle entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, per Telefon, E-Mail und Post. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 13 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden, und das Schweigen darf nicht negativ gewertet werden.

Gilt die Stelle am AD Spreewald als innerorts oder außerorts?

Die A 13 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog außerorts eingeordnet. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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