Geblitzt auf der A13 auf Höhe der Abfahrt, Lübbenau – Bußgeld nicht einfach hinnehmen: Prüfen Sie jetzt Ihren Einspruch!

Wer auf der A13 in Fahrtrichtung Dresden unterwegs ist, passiert auf Höhe der Abfahrt Lübbenau einen Abschnitt, der vielen Autofahrern inzwischen als wiederkehrende Messstelle bekannt ist. Die Verkehrssituation ist dort geprägt von Ein- und Ausfädelvorgängen, wechselnden Geschwindigkeitsvorgaben und einer erhöhten Aufmerksamkeit für den nachfolgenden Verkehr. Gerade in solchen Bereichen entstehen typische Konstellationen: Ein kurzer Blick in den Spiegel, ein Überholvorgang, das Einordnen in den rechten Fahrstreifen – und schon kann eine gemessene Geschwindigkeit zustande kommen, die Betroffene später überrascht. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist diese Stelle zudem deshalb interessant, weil Messungen in dynamischen Verkehrslagen besonders sorgfältig durchgeführt und dokumentiert werden müssen, um gerichtsfest zu sein.

In Bußgeldverfahren wird häufig der Eindruck vermittelt, eine Messung sei „technisch eindeutig“ und damit kaum angreifbar. Tatsächlich ist das Gegenteil oft näher an der Praxis: Blitzgeräte sind zwar standardisiert, aber nicht unfehlbar. Die Fehleranfälligkeit liegt weniger in spektakulären Defekten, sondern in einer Vielzahl kleiner Abweichungen, die sich auf das Ergebnis auswirken können. Dazu zählen etwa eine nicht ordnungsgemäße Geräteeichung, formale Mängel in der Dokumentation, unzureichende Schulungsnachweise der Messbeamten, ein fehlerhafter Aufbau oder eine ungünstige Positionierung des Sensors. Auch äußere Einflüsse wie Reflexionen, parallele Fahrzeuge, Spurwechsel im Messbereich oder eine unklare Zuordnung des Fahrzeugs zum Messwert können eine Rolle spielen – insbesondere auf Autobahnen mit mehreren Fahrstreifen und hohem Verkehrsfluss, wie es rund um Anschlussstellen regelmäßig der Fall ist.

Hinzu kommt: Selbst wenn ein Messverfahren grundsätzlich als „standardisiert“ gilt, bedeutet das nicht, dass jede einzelne Messung automatisch richtig ist. Standardisierung erleichtert dem Gericht zwar die Beweisführung, setzt aber voraus, dass die Vorgaben des Herstellers, die Bedienungsanleitung sowie die einschlägigen Richtlinien eingehalten wurden. Genau an dieser Stelle liegt in vielen Verfahren der Ansatzpunkt. Denn schon kleine Abweichungen – etwa eine nicht vollständig nachvollziehbare Messreihe, fehlende oder widersprüchliche Protokolleinträge oder Unklarheiten bei der Fotodokumentation – können die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen. Für Betroffene geht es dabei nicht nur um ein Bußgeld, sondern oft auch um Punkte oder ein Fahrverbot, also um spürbare Einschnitte in Mobilität und Beruf.

Entscheidend ist daher eine fachlich belastbare Überprüfung der konkreten Messung. Messfehler lassen sich in der Praxis vor allem durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachweisen, weil diese die Messdateien, Geräteeinstellungen, Rohmessdaten und die gesamte Messdokumentation technisch auswerten können. Während Laien häufig nur das Blitzerfoto sehen, beginnt die eigentliche Prüfung erst bei den Details: Wurde das Gerät im relevanten Zeitraum ordnungsgemäß betrieben? Sind die Auswerteparameter plausibel? Gibt es Auffälligkeiten in der Messserie? Ist die Zuordnung des gemessenen Werts zum Fahrzeug zweifelsfrei? Gerade bei Autobahnmessungen, bei denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich sein können, ist diese Zuordnungsfrage ein wiederkehrender Streitpunkt.

In diesem Zusammenhang wird häufig die Arbeit von Dr. Maik Bunzel in Anspruch genommen, der als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren begleitet. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und verfügt aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren über eine Erfahrung, die sich vor allem in der konsequenten Aktenarbeit und der Kenntnis typischer Messprobleme niederschlägt. In der Praxis bedeutet das: Nicht die pauschale Vermutung eines Fehlers steht im Vordergrund, sondern die strukturierte Prüfung, ob die Messung an der konkreten Stelle – hier der A13 auf Höhe der Abfahrt Lübbenau – den technischen und rechtlichen Anforderungen genügt. Dr. Bunzel lässt dabei jeden Fall durch einen spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, weil nur eine solche unabhängige Auswertung belastbare Ansatzpunkte für die Verteidigung liefert.

Für viele Betroffene stellt sich an diesem Punkt die Kostenfrage. Die Einschaltung eines Sachverständigen ist jedoch nicht „Luxus“, sondern in Messverfahren häufig der Schlüssel zur Klärung. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die sachverständige Prüfung, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage eingeholt wird. Das ist wichtig, weil eine technische Überprüfung nur dann sinnvoll ist, wenn sie ohne finanzielles Risiko beauftragt werden kann. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder erheblichen Punkteeinträgen ist eine fundierte Prüfung häufig wirtschaftlich vernünftig, weil sie die Erfolgsaussichten realistisch einschätzbar macht und voreilige Entscheidungen – etwa das vorschnelle Akzeptieren eines Bescheids – vermeiden hilft.

Wer an der Messstelle A13 auf Höhe der Abfahrt Lübbenau geblitzt wurde, sollte daher nicht allein auf den ersten Eindruck des Bescheids vertrauen, sondern die Messung im konkreten Einzelfall überprüfen lassen. Wenn Sie betroffen sind, kann eine Kontaktaufnahme mit Dr. Maik Bunzel sinnvoll sein; besonders praktikabel ist dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die sich die wichtigsten Daten schnell und geordnet übermitteln lassen, damit eine rechtliche und technische Ersteinschätzung zeitnah erfolgen kann.

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