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Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder

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Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder

Sie sind auf der BAB 2 bei km 11,9 an der Kontrollstelle BALM (ehem. BAG) in Richtung AD Werder in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann steht am Anfang eine einfache Frage: Handelt es sich um einen Anhörungsbogen oder um einen Bußgeldbescheid? Davon hängt ab, welche Fristen laufen und was Sie jetzt sinnvollerweise tun.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Das verschafft Ihnen Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe auf den Prüfstand zu stellen, statt vorschnell zu zahlen oder unbedacht Angaben zur Sache zu machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße BAB 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kontrollstelle BALM (ehem. BAG)
Fahrtrichtung AD Werder
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die BAB 2 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig nach den Sätzen für außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ob dieser Unterschied im Bescheid korrekt umgesetzt wurde, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb nicht nur die Messung selbst von Bedeutung, sondern auch die Frage, welches Limit an der konkreten Stelle in Ihrer Fahrtrichtung – hier Richtung AD Werder – galt und ob es eindeutig und rechtzeitig erkennbar angekündigt war. Zur Prüfung gehört außerdem, ob die Toleranz korrekt abgezogen wurde; maßgeblich ist immer der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Anhörungsbogen: Was Sie sagen müssen und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst – wer gefahren ist, wie schnell, warum – müssen Sie sich nicht äußern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Da die Behörde zunächst die Halterdaten ermittelt, erreicht die Post häufig nicht automatisch die Person am Steuer. Bevor Sie Angaben zur Fahrereigenschaft machen, ist es sinnvoll, den Akteninhalt zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich erst dann beurteilen, ob eine Zuordnung zu einer bestimmten Person überhaupt tragfähig ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, was dann mit einer höheren Geldbuße einhergeht – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt es, den Vorwurf inhaltlich zu prüfen, statt ihn hinzunehmen.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post wegen der BAB 2 bei km 11,9 bekommen – wie viel Zeit habe ich?

Handelt es sich um einen Bußgeldbescheid, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung der Akte danach erfolgen kann.

Gilt die Messstelle auf der Autobahn als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, das gilt auch für diese Stelle in Richtung AD Werder. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; Angaben zur Sache, einschließlich der Fahrerfrage, sind freiwillig. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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