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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-West, km 170,6, Richtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-West, km 170,6, Richtung Stuttgart

Sie wurden auf der A 8 bei Pforzheim-West in Fahrtrichtung Stuttgart bei Kilometer 170,6 gemessen. An dieser Stelle wurde mobil gemessen, zugrunde gelegt ist ein Tempolimit von 120 km/h. Ob daraus ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit Punkt oder zusätzlich ein Fahrverbot wird, hängt davon ab, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf Rechtskraft zu, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung folgt nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Pforzheim-West
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Traffistar S 350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Autobahn heißt außerorts – was das für die Einordnung bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einer innerörtlichen Messung. Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein; das richtet sich jeweils nach der Beschilderung vor Ort. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen: War die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für Ihre Fahrtrichtung zum Tatzeitpunkt wirksam und erkennbar angekündigt? Hinzu kommen die Frage der ordnungsgemäßen Messung, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung der Fahrereigenschaft.

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Wo Ihr Fall liegt, lässt sich erst sagen, wenn der konkrete Vorwurf aus dem Bescheid feststeht.

Mobile Messung: Was sich nach Akteneinsicht prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird die Anlage nur vorübergehend an der Messstelle eingesetzt. Für die Verteidigung sind deshalb Aufbau, Bedienung und Dokumentation der Messung von Interesse. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; erst dann liegen Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise und die Falldaten vor, die eine Bewertung überhaupt erlauben. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist zudem zu klären, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt zuverlässig ableiten lässt.

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt dadurch nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen zum Fahrverhalten helfen selten und lassen sich später kaum zurücknehmen.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist es selten der Weltuntergang, den man befürchtet: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und etwa in den Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Akteneinsicht und Schriftsätze über den Anwalt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 8 Richtung Stuttgart unterwegs – zählt die Messung als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zu dieser Messung ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

Wie schnell muss ich nach dem Bußgeldbescheid reagieren?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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