Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 24 bei km 172,985 in Wittstock/Dosse, Richtung Hamburg

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 24 bei km 172,985 in Wittstock/Dosse, Richtung Hamburg

An der A 24 bei Wittstock/Dosse wurde in Fahrtrichtung Hamburg bei Kilometer 172,985 mit einem Blitzeranhänger gemessen, eingesetzt wurde ein Traffistar S350. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wer hier erfasst wurde, erhält üblicherweise zunächst Post: einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst der Zeitpunkt der Zustellung, denn gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss dabei nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung mit Messung, Beschilderung und Fahrerzuordnung ist erst nach Akteneinsicht sinnvoll, die über einen Anwalt beantragt werden kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 24 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wittstock/Dosse
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

100 km/h auf einer Autobahn: Warum der Wert nach Toleranz zählt

Die A 24 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für die Einordnung Ihres Falls kommt es deshalb darauf an, dass die Tat als Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt wird.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messprotokoll als gemessene Geschwindigkeit auftaucht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet über die Höhe der Geldbuße, über Punkte und darüber, ob ein Regelfahrverbot im Raum steht. Liegt Ihr Wert nur knapp über einer Stufengrenze, lohnt der genaue Blick: Schon eine kleine Korrektur kann die Rechtsfolgen verändern.

Dass auf Autobahnen ein zahlenmäßiges Tempolimit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung – und diese kann dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Für die Verteidigung ist daher regelmäßig von Interesse, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für die Fahrtrichtung Hamburg auch tatsächlich wirksam und erkennbar ausgewiesen war. Das lässt sich nicht aus der Erinnerung klären, sondern nur anhand der Verfahrensakte.

Messung mit dem Blitzeranhänger: Was sich überprüfen lässt

Gemessen wurde hier aus einem Blitzeranhänger mit einem Traffistar S350. Auch bei einem standardisierten Messverfahren bleibt die Messung überprüfbar. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Gerade die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt. Post der Behörde geht zunächst an den Halter, der nicht zwingend gefahren ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, stellt sich die Frage, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig identifizierbar ist. Solange das nicht geklärt ist, sollten Sie keine vorschnellen Erklärungen abgeben.

  • Frist sichern: Zustellungsdatum notieren, Einspruch innerhalb von zwei Wochen einlegen.
  • Akteneinsicht: erst die Unterlagen kennen, dann argumentieren.
  • Prüfung: Toleranzabzug, Eichung, Beschilderung, Fahreridentität.

Falls Sie weiter von Wittstock/Dosse entfernt wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden – Unterlagen lassen sich digital austauschen, die Kommunikation läuft schriftlich und telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Anhörungsbogen, Punkte und Probezeit

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit der Behörde, den Sachverhalt aufzuklären. Angaben zu Ihrer Person – Name, Adresse, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, dann erhöht sich die Geldbuße; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 24 galten 100 km/h – wird das als innerorts oder außerorts bewertet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig von der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lässt sich eine Messung mit dem Blitzeranhänger überhaupt angreifen?

Ja, auch hier ist eine Überprüfung möglich. Nach Akteneinsicht können unter anderem die Messunterlagen, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden.

Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite