Geblitzt auf der A24 km 172,985, Wittstock/Dosse – Bußgeld nicht kampflos hinnehmen: Prüfen Sie jetzt Ihren Einspruch!

Die Messstelle A24 bei Kilometer 172,985 im Bereich Wittstock/Dosse liegt auf einem Streckenabschnitt, der von vielen Verkehrsteilnehmern als „unauffällig“ wahrgenommen wird: lange Gerade, gleichmäßiger Verkehrsfluss, dazu je nach Tageszeit wechselnde Lichtverhältnisse und ein typisches Autobahnprofil mit Überholvorgängen. Gerade diese Kombination führt in der Praxis dazu, dass Geschwindigkeitsmessungen dort häufig überraschend kommen – und dass Betroffene erst mit Zugang zum Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erfahren, dass ein Messfoto gefertigt wurde. Für die rechtliche Bewertung ist jedoch weniger entscheidend, wie „plötzlich“ die Kontrolle empfunden wurde, sondern ob die Messung technisch und organisatorisch fehlerfrei zustande kam.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die A24-Messstelle bei km 172,985 deshalb interessant, weil Autobahnmessungen zwar häufig als besonders standardisiert gelten, in der konkreten Durchführung aber eine Vielzahl von Fehlerquellen enthalten können. Dazu zählen bereits die Rahmenbedingungen: dichter Verkehr mit parallel fahrenden Fahrzeugen, kurzfristige Spurwechsel, Überholvorgänge im Messbereich oder Reflexionen durch Leitplanken und Fahrzeuge. Je nach eingesetztem Messsystem können solche Einflüsse die Zuordnung des gemessenen Wertes zum richtigen Fahrzeug erschweren. Auch die Perspektive des Messgeräts, die Ausrichtung zur Fahrbahn sowie die korrekte Erfassung der Messentfernung spielen eine Rolle. Im Ergebnis ist eine Messung nicht allein deshalb „richtig“, weil ein Foto existiert oder weil die Behörde sich auf ein standardisiertes Verfahren beruft.

In Bußgeldverfahren gilt: Die Annahme einer standardisierten Messung erleichtert der Behörde zwar die Beweisführung, sie schließt Messfehler aber keineswegs aus. Typische Angriffspunkte ergeben sich aus der Gerätekonfiguration (etwa falsche Aufstellung oder unzulässiger Messwinkel), aus nicht eingehaltenen Vorgaben der Bedienungsanleitung, aus fehlenden oder lückenhaften Nachweisen zur Geräteeichung sowie aus Dokumentationsmängeln. Bei bestimmten Systemen kommen Besonderheiten wie fehleranfällige Zielerfassung, ungenaue Zuordnung bei Mehrfacherfassung oder Probleme bei der Auswertung der Rohmessdaten hinzu. Gerade auf Autobahnen ist zudem die Frage zentral, ob das Messfoto und die Messdaten den Fahrer bzw. das Fahrzeug zweifelsfrei identifizieren und ob die Messwertbildung plausibel ist. Schon kleine Unstimmigkeiten können erheblich sein, wenn sie die Zuverlässigkeit der Messung insgesamt in Frage stellen.

Entscheidend ist deshalb die technische Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. In der Praxis lassen sich Messfehler häufig nicht „auf den ersten Blick“ erkennen; sie ergeben sich aus der Gesamtschau von Messprotokoll, Gerätedaten, Falldatei, Fotodokumentation, Aufbauplan und – soweit verfügbar – Rohmessdaten. Ein Sachverständiger kann etwa prüfen, ob die Messung innerhalb der zulässigen Toleranzen erfolgte, ob die Gerätevorgaben eingehalten wurden, ob die Auswertung methodisch korrekt war und ob die Zuordnung zum betroffenen Fahrzeug belastbar ist. Auch Fragen der Plausibilität – beispielsweise bei ungewöhnlichen Messwerten im Verhältnis zur Verkehrssituation – lassen sich technisch fundiert aufarbeiten. Dieser Ansatz ist besonders wichtig, weil Gerichte in der Regel nur dann von der Richtigkeit einer Messung abrücken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler vorgetragen und nachvollziehbar belegt werden.

An dieser Stelle kommt die juristische und technische Verzahnung an: Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, verbindet die Verteidigung im Bußgeldverfahren mit einer konsequenten technischen Prüfung. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und greift auf Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück. In Fällen von Geschwindigkeitsmessungen – auch an Autobahnmessstellen wie A24 km 172,985 bei Wittstock/Dosse – lässt Dr. Bunzel den Vorgang regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Das ist kein „formaler Zusatz“, sondern häufig der entscheidende Schritt, um tatsächliche Mess- oder Auswertefehler belastbar nachzuweisen und daraus prozessual verwertbare Argumente zu entwickeln.

Für Betroffene ist dabei ein weiterer Punkt wesentlich: Die Kosten der sachverständigen Überprüfung werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung getragen, sofern eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzdeckung besteht. Das nimmt dem Verfahren einen großen Teil des finanziellen Risikos und ermöglicht eine Prüfung, die sich nicht auf Vermutungen stützt, sondern auf Akteneinsicht und technische Analyse. Gerade weil Bußgeldstellen und Gerichte bei standardisierten Messverfahren oft zunächst von der Richtigkeit ausgehen, ist die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung praktisch bedeutsam: Sie schafft die Grundlage, um Messdaten, Unterlagen und mögliche Schwachstellen mit der notwendigen Tiefe untersuchen zu lassen.

In der täglichen Verteidigungspraxis zeigt sich, dass es nicht „den einen“ typischen Messfehler gibt. Mal liegt der Ansatzpunkt in der fehlenden oder unvollständigen Dokumentation, mal in Auffälligkeiten der Fotodatei, mal in der konkreten Aufstellungssituation, die sich aus Skizzen, Messprotokollen oder örtlichen Gegebenheiten ergibt. Ebenso kann die Frage der Fahreridentifizierung eine Rolle spielen, insbesondere wenn Fotoqualität, Blickwinkel oder Lichtverhältnisse eine eindeutige Zuordnung erschweren. Auf Autobahnen kommt hinzu, dass sich das Verkehrsgeschehen dynamisch verändert; wenn sich im Messbereich mehrere Fahrzeuge befinden oder Fahrstreifenwechsel stattfinden, ist die korrekte Zuordnung besonders sorgfältig zu prüfen. Genau hier liegt der Vorteil der sachverständigen Begutachtung: Sie kann technische und tatsächliche Aspekte zusammenführen und die entscheidenden Details herausarbeiten, die im behördlichen Standardablauf häufig nicht vertieft werden.

Wenn Sie an der Messstelle A24 km 172,985 bei Wittstock/Dosse geblitzt wurden, kann es sich daher lohnen, den Vorgang nicht vorschnell als „aussichtslos“ abzuschreiben. Eine fundierte Einschätzung setzt Akteneinsicht und die technische Prüfung der Messung voraus. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders praktikabel ist die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, damit die relevanten Angaben strukturiert übermittelt und die nächsten Schritte – einschließlich der sachverständigen Überprüfung und der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung – zügig veranlasst werden können.

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