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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 59 bei km 2,4 in Pulheim, Richtung Grevenbroich

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Geblitzt auf der B 59 bei km 2,4 in Pulheim, Richtung Grevenbroich

An der B 59 bei Kilometer 2,4 in Pulheim steht in Fahrtrichtung Grevenbroich eine stationäre Messanlage. Zulässig sind an dieser Stelle 70 km/h. Wer dort erfasst wurde, erhält Post – zunächst häufig einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft: Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 59 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Pulheim
Fahrtrichtung Grevenbroich
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 auf der B 59: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht der reine Anzeigewert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Überschreitung gegenüber dem Limit von 70 km/h zugrunde gelegt. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, wenn der vorgeworfene Wert nahe an einer Stufengrenze liegt – wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder zusätzliche Folgen im Raum stehen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts zu behandeln ist, ergibt sich aus der Beschilderung, also insbesondere aus der Ortstafel – und das ist mehr als eine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Welche Zuordnung die Behörde vorgenommen hat, ist daher ein Punkt, den die Akteneinsicht klärt.

Stationäre Anlage – was sich prüfen lässt

Dass die Messung an dieser Stelle aus einer festen Anlage stammt, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft übernommen werden muss. Zu einer geordneten Verteidigung gehört, dass die Messunterlagen vollständig vorliegen: Nachweis der Eichung, Aufbau- und Wartungsunterlagen, die Messreihe und die Dokumentation zum konkreten Vorgang. Auch die Beschilderung, die das Tempolimit an der Messstelle vorgibt, kann Gegenstand der Prüfung sein.

Der zweite Prüfungspunkt ist die Fahrerfrage. Bußgeldpost geht regelmäßig an die Halteranschrift, obwohl nicht der Halter gefahren sein muss. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, wird auch geprüft, ob die Abbildung eine Zuordnung zu einer bestimmten Person überhaupt zulässt. Solange das nicht geklärt ist, gilt: Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der Zeitpunkt oft entscheidend. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das schafft Spielraum für Urlaub oder berufliche Termine. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Pulheim wohnen, ist das kein Hindernis: Akteneinsicht, Einspruch und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – die Deckungsanfrage kann gleich zu Beginn gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der B 59 in Pulheim Richtung Grevenbroich geblitzt worden – wie schnell durfte ich fahren?

An dieser Messstelle sind 70 km/h zugelassen. Bewertet wird Ihre Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz, nicht der bloße Anzeigewert.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – die inhaltliche Prüfung erfolgt danach über die Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Rhein-Erft-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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