Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 Höhe Habbelrath, Kerpen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 4 Höhe Habbelrath, Kerpen

Sie sind auf der A 4 Höhe Habbelrath, Kerpen, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt zweierlei: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Frist für Sie läuft.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Habbelrath, Kerpen
Bundesland Nordrhein-Westfalen

A 4 bei Kerpen: Autobahn heißt außerorts – mit allen Folgen für den Regelsatz

Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung Ihres Falls aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Für die Einordnung kommt es also nicht darauf an, in welcher Gemeinde die Messstelle liegt.

Wie schnell an einer Autobahnstelle gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft, abschnittsweise gestaffelt oder auch nur vorübergehend gelten. Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Die Beschilderung gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen – also ob eine Begrenzung überhaupt wirksam angeordnet war und ob sie auf dem gefahrenen Weg erkennbar war. Genauso zu prüfen sind die Messung selbst, die Eichung und die Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer.

Wichtig ist außerdem der Toleranzabzug: Nicht der zunächst angezeigte Wert ist maßgeblich, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was Sie sagen müssen und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und nach dem Fahrer gefragt werden.

Spontane schriftliche Erklärungen sind erfahrungsgemäß der riskanteste Teil des Verfahrens, weil sie später kaum zurückzunehmen sind. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: zunächst sehen, was die Akte hergibt – falls ein Messfoto vorliegt, auch dieses – und erst dann entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt das Datum der Zustellung. Läuft die Zwei-Wochen-Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Der Einspruch selbst kann fristwahrend eingelegt und die Begründung nachgereicht werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind es zwei Punkte, steht ein Regelfahrverbot im Raum. Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, was mit einer erhöhten Geldbuße einhergeht; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt es sich, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Viel lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messstelle auf der A 4 bei Habbelrath als innerorts, weil sie bei Kerpen liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Stelle liegt. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A 4 ausfüllen und den Fahrer benennen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten; schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen; begründen können Sie später. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.

Weitere Messstellen: Rhein-Erft-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite