Sie sind auf der A 4 Höhe Habbelrath, Kerpen, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt zweierlei: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Frist für Sie läuft.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 4 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Habbelrath, Kerpen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
A 4 bei Kerpen: Autobahn heißt außerorts – mit allen Folgen für den Regelsatz
Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung Ihres Falls aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Für die Einordnung kommt es also nicht darauf an, in welcher Gemeinde die Messstelle liegt.
Wie schnell an einer Autobahnstelle gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft, abschnittsweise gestaffelt oder auch nur vorübergehend gelten. Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Die Beschilderung gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen – also ob eine Begrenzung überhaupt wirksam angeordnet war und ob sie auf dem gefahrenen Weg erkennbar war. Genauso zu prüfen sind die Messung selbst, die Eichung und die Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer.
Wichtig ist außerdem der Toleranzabzug: Nicht der zunächst angezeigte Wert ist maßgeblich, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Anhörungsbogen oder Bescheid – was Sie sagen müssen und was nicht
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und nach dem Fahrer gefragt werden.
Spontane schriftliche Erklärungen sind erfahrungsgemäß der riskanteste Teil des Verfahrens, weil sie später kaum zurückzunehmen sind. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: zunächst sehen, was die Akte hergibt – falls ein Messfoto vorliegt, auch dieses – und erst dann entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt das Datum der Zustellung. Läuft die Zwei-Wochen-Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Der Einspruch selbst kann fristwahrend eingelegt und die Begründung nachgereicht werden.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind es zwei Punkte, steht ein Regelfahrverbot im Raum. Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, was mit einer erhöhten Geldbuße einhergeht; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt es sich, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Viel lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messstelle auf der A 4 bei Habbelrath als innerorts, weil sie bei Kerpen liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Stelle liegt. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also der Ortstafel.
Muss ich den Anhörungsbogen zur A 4 ausfüllen und den Fahrer benennen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten; schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen; begründen können Sie später. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Weitere Messstellen: Rhein-Erft-Kreis
- Geblitzt auf der A 4 bei Köln-West, Kerpen – beide Richtungen
- Geblitzt auf der A 4 bei Kerpen, km 46,820, Richtung Olpe
- Geblitzt auf der A 555 bei Wesseling, km 9,5, Richtung Köln
- Geblitzt auf der B 59 bei km 2,4 in Pulheim, Richtung Grevenbroich
- Geblitzt auf der A 4 bei Kerpen-Buir, km 40,250, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.