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Geblitzt auf der A555 km 9,5, Wesseling – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A555 km 9,5, Wesseling – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und im Kopf kreist nur eine Frage: War die Messung wirklich korrekt? Wer an der Messstelle A555 km 9,5, Wesseling geblitzt wurde, sollte den Vorgang nicht vorschnell als „nicht zu ändern“ abhaken. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen entscheidet oft die saubere Dokumentation darüber, ob ein Vorwurf trägt oder angreifbar ist.

Viele Messungen gelten zwar als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das heißt: Wenn Gerät, Aufbau und Auswertung den Vorgaben entsprechen, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Diese Vermutung hält aber nur, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall nachweisbar eingehalten wurden – und genau dort liegen in der Praxis häufig die Streitpunkte.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich nicht aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern erst nach Akteneinsicht. In der Akte finden sich typischerweise das Messprotokoll, Wartungs- und Eichunterlagen, Fotos sowie weitere Vermerke zur Durchführung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien eine Rolle spielen, weil sie eine technische Nachprüfung überhaupt erst ermöglichen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt die Unterlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten – denn Messfehler sind selten „offensichtlich“, sondern stecken oft im Detail der Dokumentation und der technischen Parameter.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Auch wenn moderne Technik viel automatisiert: Eine Messung ist nur so gut wie ihr Aufbau und ihre Bedienung. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein fehlerhafter Messwinkel oder Störeinflüsse durch Reflexionen – alles Faktoren, die je nach Verfahren zu Abweichungen führen können. Hinzu kommen Bedienfehler, etwa wenn Vorgaben zur Ausrichtung oder zur Fotodokumentation nicht vollständig eingehalten wurden.

Wichtig ist: Solche Fragen lassen sich nicht durch Vermutungen klären, sondern durch Abgleich mit den Akten und – wenn nötig – durch eine technische Plausibilitätsprüfung. Gerade wenn an der Messstelle A555 km 9,5, Wesseling ein Fahrverbot oder Punkte drohen, lohnt sich diese nüchterne Überprüfung besonders, weil schon kleine Differenzen große Rechtsfolgen auslösen können.

Fristen, Ablauf, nächste Schritte: So gehen Sie jetzt vor

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – dann geht es meist nur noch um Zahlung und Vollstreckung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die Begründung folgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht und technischer Prüfung.

  • Frist notieren: Prüfen Sie das Zustellungsdatum und sichern Sie die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch.
  • Nichts vorschnell einräumen: Machen Sie gegenüber der Behörde ohne Aktenkenntnis keine Angaben zur Sache.
  • Akteneinsicht anfordern: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und ggf. Rohmessdaten zeigen, wo Ansatzpunkte liegen.
  • Rechtsfolgen prüfen: Klären Sie, ob Punkte oder Fahrverbot im Raum stehen und wie der Toleranzabzug berücksichtigt wurde.
  • Sachverständigencheck erwägen: Eine technische Prüfung kann Bedien- oder Dokumentationsfehler sichtbar machen.

Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten. So wird aus einem reinen „Gefühl, dass etwas nicht stimmt“ eine überprüfbare Argumentation – und genau darauf kommt es im Verfahren an. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der Begutachtung.

Wenn Sie an der Messstelle A555 km 9,5, Wesseling geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und die Messung professionell überprüfen lassen, statt nur auf das Foto zu schauen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung sachverständig bewertet werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um einen Vorwurf an der Messstelle A555 km 9,5, Wesseling geht.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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