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Geblitzt auf der A 4 bei Kerpen-Buir, km 40,250, Richtung Köln

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Geblitzt auf der A 4 bei Kerpen-Buir, km 40,250, Richtung Köln

Sie sind auf der A 4 bei Kerpen-Buir bei Kilometer 40,250 in Fahrtrichtung Köln gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder bereits um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt zu tun ist und wie viel Zeit bleibt.

Wichtig ist zunächst nur: Prüfen Sie, welches Schreiben vorliegt und ab wann eine Frist läuft. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kerpen-Buir
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung nach dem Bußgeldkatalog gilt die A 4 als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Eine Messung auf der Autobahn wird daher stets nach der Außerorts-Staffelung eingeordnet, unabhängig davon, welche Gemeinde in Ihrem Bescheid als nächstgelegener Ort genannt ist.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Für Ihr Verfahren ist deshalb von Bedeutung, welches Limit die Behörde zugrunde legt und ob es zum Tatzeitpunkt auf dem von Ihnen befahrenen Abschnitt tatsächlich so ausgeschildert war. Beschilderung und Verkehrsregelung gehören zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen – ebenso wie die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik und die Frage, ob der Vorwurf dem richtigen Fahrer zugeordnet wurde.

Beachten Sie außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzwert abgezogen wird. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Ihr Ergebnis knapp an einer Stufengrenze liegt, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen zur Messung bei km 40,250: Was Sie sagen müssen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind ausschließlich Ihre Angaben zur Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam, weil vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen später kaum zurückzunehmen sind. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich erst nach Einsicht in die vollständigen Unterlagen beurteilen, was daraus überhaupt hervorgeht. Sinnvoll ist daher die Reihenfolge: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Kerpen wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Abstimmung funktionieren per Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wird tatsächlich ein Fahrverbot verhängt und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das ist eine Einzelfallfrage und muss mit nachvollziehbaren Unterlagen dargelegt werden.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 4 Richtung Köln unterwegs – gilt das als innerorts, weil Kerpen-Buir genannt ist?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Ortsangabe Kerpen-Buir bezeichnet nur die Lage der Messstelle, sie führt nicht zu den höheren innerörtlichen Regelsätzen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Rhein-Erft-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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