Sie wurden in der Maintalstraße in Bad Berneck in Fahrtrichtung Goldkronach gemessen? An dieser Stelle gilt Tempo 50, die Messung erfolgte aus einem Blitzeranhänger mit einem Gerät vom Typ Poliscan FM1. Je nach Höhe der Überschreitung kann es bei einer Geldbuße bleiben – oder es kommen Punkte und ein Fahrverbot hinzu.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Maintalstraße |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bad Berneck |
| Fahrtrichtung | Richtung Goldkronach |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 in der Maintalstraße – ab wann es über die Geldbuße hinausgeht
Maßgeblich ist nie der Wert, der im Gerät erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird dem Verfahren zugrunde gelegt und entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für die Frage, wann ein Fahrverbot im Regelfall greift, kommt es darauf an, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt – und das richtet sich allein nach der Beschilderung, also der Ortstafel, nicht nach der Höhe des angeordneten Tempolimits. Bei Pkw ist innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen, und die Regelsätze sind innerorts bei gleicher Überschreitung höher. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte: Wie die Strecke verkehrsrechtlich eingeordnet ist und ob die Beschilderung dazu passt, gehört zu den Punkten, die sich überprüfen lassen.
Messung aus dem Blitzeranhänger – was sich prüfen lässt
Dass hier ein semistationäres System eingesetzt wurde, ändert nichts daran, dass die Messung nachvollziehbar sein muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Tatort und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist auch dessen Aussagekraft ein Thema – etwa dann, wenn mehrere Personen als Fahrer in Betracht kommen.
Wenn Sie als Halter angeschrieben werden, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten. Eine Äußerung, die nicht durchdacht ist, lässt sich dagegen später nur schwer wieder einfangen – deshalb ist es sinnvoll, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.
Fristen, Fahrverbot und Probezeit
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Bad Berneck wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall erforderlich – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht.
Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zu der Messung in der Maintalstraße bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Gilt die Stelle in Bad Berneck als innerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem dort angeordneten Tempo 50. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts höher sind und ein Fahrverbot dort früher vorgesehen ist.
Kann die Messung aus dem Blitzeranhänger überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon vor einem Bescheid –, und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 7 Richtung Füssen/Reutte nahe dem Illertal-Dreieck
- Geblitzt auf der A 9 bei Denkendorf, Fahrtrichtung München
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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