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Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg

Sie wurden auf der A 3 bei Aschaffenburg in Fahrtrichtung Würzburg geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welches Schreiben vorliegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach Ablauf von zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Der Einspruch muss dabei nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann anschließend über die Akteneinsicht erfolgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zum Bereich außerorts, also auch die A 3 in Fahrtrichtung Würzburg. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Bewertung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.

Auf Autobahnen kann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein – dauerhaft oder nur zeitweise. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, welcher Wert an der konkreten Stelle in Ihrer Fahrtrichtung gegolten hat und ob dieser Wert für Sie erkennbar angeordnet war. Prüfbar ist auch, ob ein angeordnetes Limit lückenlos und in der richtigen Abfolge ausgewiesen war. Solche Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern erst anhand der Akte beurteilen.

Außerdem gilt: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Toleranz abzuziehen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Es lohnt sich also, im Bescheid nachzusehen, welcher Wert dort als vorwerfbar angegeben ist.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist – und nicht zwangsläufig an die Person, die gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verlangt, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen können ein Verfahren dagegen erst tragfähig machen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; überprüfbar sind dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich beurteilen lassen.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von Aschaffenburg wohnen, ist dafür keine persönliche Anreise erforderlich; Korrespondenz und Akteneinsicht laufen über die Kanzlei.

Punkte, Fahrverbot und Besonderheiten in der Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird die Tat im Fahreignungsregister eingetragen – mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es dazu kommt, hängt davon ab, welcher Wert nach Toleranzabzug übrig bleibt.

Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss konkret dargelegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 3 Richtung Würzburg geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die inhaltliche Prüfung kann danach über die Akteneinsicht erfolgen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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