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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 3 Groner Landstraße in Göttingen, Richtung Kassel

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Geblitzt auf der B 3 Groner Landstraße in Göttingen, Richtung Kassel

An der Groner Landstraße (B 3) in Göttingen wird in Fahrtrichtung Kassel mit einer festen Anlage die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, erhalten Sie üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 3 Groner Landstraße (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Göttingen
Fahrtrichtung FR Kassel
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 3R
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 und eine stationäre Messung – worauf es ankommt

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht der Wert, der bei der Messung angezeigt wird, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs entscheidet dieser Abzug darüber, welche Rechtsfolge überhaupt in Betracht kommt. Ein Blick in die Akte zeigt, welche Geschwindigkeit nach Toleranzabzug zugrunde gelegt wurde und ob die Rechnung nachvollziehbar ist.

Bei einer festen Anlage wird gelegentlich angenommen, es gebe nichts zu prüfen. Das trifft nicht zu: Auch stationäre Messungen setzen voraus, dass das Gerät wirksam geeicht war, die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde und die Beschilderung die Begrenzung von 50 km/h für den befahrenen Fahrstreifen in Richtung Kassel klar erkennbar vorgab. Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich im Übrigen nach der Ortstafel – und diese Einordnung wirkt sich unmittelbar aus, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze vorgesehen sind als außerorts.

Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es ebenfalls zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert werden können. Ergibt sich daraus die Person am Steuer nicht zweifelsfrei, ist das ein eigenständiger Prüfpunkt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – jeweils nach Toleranzabzug – kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Ob es bei einem Punkt bleibt oder ein Fahrverbot im Raum steht, hängt von der Höhe der Überschreitung und von der Einordnung der Messstelle ab.

Steht ein Fahrverbot an, ist es nicht zwingend das Ende der Mobilität. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt und damit etwa in einen Urlaub gelegt werden. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Die Post geht zunächst an die Halteranschrift, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schneller ging, verengen dagegen die späteren Möglichkeiten.

Falls Sie nicht in Göttingen oder Umgebung wohnen, lässt sich ein Bußgeldverfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, Akteneinsicht und Einspruch laufen schriftlich, die Kommunikation mit der Kanzlei per Telefon und E-Mail. Sinnvoll ist, das Datum der Zustellung festzuhalten, den Umschlag aufzubewahren und den Bescheid vollständig – einschließlich Rückseite – weiterzugeben.

Zum Kostenpunkt: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Ob Deckung besteht, lässt sich vorab klären, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell darf man auf der Groner Landstraße in Richtung Kassel fahren?

An dieser Messstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ausschlaggebend ist immer die Beschilderung, die für Ihren Fahrstreifen und Ihre Fahrtrichtung gilt.

Lohnt sich eine Prüfung überhaupt, wenn es eine feste Anlage war?

Ja, denn auch bei stationären Messungen können Eichung, Messwert, Toleranzabzug, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer fehlerhaft sein. Diese Punkte lassen sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur eigenen Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen: Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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