Sie wurden auf der B 31 Dreisamstraße in Freiburg in Fahrtrichtung stadteinwärts gemessen und haben nun Post von der Bußgeldstelle: entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Folgen – und mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist – erst danach ist überhaupt beurteilbar, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 31 Dreisamstraße (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Freiburg |
| Fahrtrichtung | stadteinwärts |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Anhörungsbogen zur Messung auf der Dreisamstraße: Was Sie sagen müssen – und was nicht
Wenn Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen erhalten haben, steht noch keine Entscheidung fest. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst – wer gefahren ist, wie schnell, warum – müssen Sie nichts erklären.
Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht als Eingeständnis verstanden und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und sich die Frage nach dem Fahrer stellt. Vorschnelle, gut gemeinte Erklärungen im Anhörungsbogen schaffen in der Praxis häufig erst die Beweislage, die vorher nicht sicher war.
Was sich sinnvoll prüfen lässt, zeigt sich in der Akte: dazu gehören die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung am Ort der Messung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist auch dieses Teil der Prüfung.
Innerorts oder außerorts – warum die Einordnung auf der B 31 zählt
Ob eine Stelle verkehrsrechtlich als innerorts oder als außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Straßennamen und nicht aus der Höhe eines Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel. Bei Bundesstraßen ist diese Einordnung deshalb ein eigener Prüfpunkt. Sie hat handfeste Folgen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst angezeigte Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade in der Nähe einer Sanktionsgrenze kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fahrverbot, Probezeit und der Ablauf des Verfahrens
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Planung etwa im Urlaub ermöglicht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise nach Freiburg ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Läuft die Einspruchsfrist ohne Reaktion ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war stadteinwärts auf der B 31 unterwegs – spielt die Fahrtrichtung eine Rolle?
Die Fahrtrichtung dient vor allem der Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Messung. Für die Sanktion selbst ist entscheidend, welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz verbleibt und welche Beschilderung an der Messstelle galt.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich selbst gefahren bin?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien, Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie dazu schweigen, darf das nicht als Beweis gegen Sie verwendet werden.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Freiburg zu fahren?
Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Mitte, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der B 19 bei Freiburg im Breisgau, km 39,5, Richtung Donaueschingen
- Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg, km 189,8, Richtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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