An der B 27 An der Lutter in Göttingen steht in Fahrtrichtung Paderborn eine feste Geschwindigkeitsmessanlage; zulässig sind dort 50 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, erreicht Sie in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bescheid vorliegt, und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 27 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Göttingen |
| Fahrtrichtung | FR Paderborn |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan 3R |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 und der maßgebliche Messwert
Für die Bewertung Ihres Falles zählt nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Gerade in den Grenzbereichen kann das den Unterschied zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs ausmachen.
Bedeutsam ist außerdem die Frage, ob die Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt. Das richtet sich nicht nach der Höhe des Tempolimits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Bei einer festen Anlage gehört daher zu einer Prüfung auch, ob die zulässige Geschwindigkeit an der Messstelle und im Vorfeld ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war und ob die Anlage gültig geeicht war. Dafür ist die Akte nötig: Ohne Einsicht in Messunterlagen und Messdatei bleibt es beim Wort des Bescheids.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Zum anderen lässt sich beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen, was eine Planung etwa im Urlaub ermöglicht.
Halterpost, Schweigen und Fristen
Schreiben der Behörde gehen häufig zunächst an die Halterin oder den Halter. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für angeschriebene Halter. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen, deshalb lohnt es, erst die Akte zu kennen.
Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – falls Sie weiter von Göttingen entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht in jedem Fall erforderlich, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der B 27 An der Lutter in Richtung Paderborn geblitzt worden – welche Geschwindigkeit galt dort?
An dieser Messstelle sind 50 km/h zulässig. Für die Rechtsfolgen zählt allerdings nicht der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Pflicht sind allein die Angaben zur Person; zur Sache können Sie schweigen, und das darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Lässt sich bei einer festen Anlage überhaupt etwas prüfen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – unter anderem zu Messung, Eichung, Beschilderung und der Zuordnung zum Fahrer. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Weitere Messstellen: Göttingen
- Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen-Nord, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen, km 88,3, Fahrtrichtung Göttingen
- Geblitzt auf der A 7 bei der Ausfahrt Göttingen, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei km 35,5, Fahrtrichtung Göttingen
- Geblitzt auf der A 7 bei der Ausfahrt Göttingen, Fahrtrichtung Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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