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Geblitzt auf der A 38 bei Merseburg (km 168,650)

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Geblitzt auf der A 38 bei Merseburg (km 168,650)

Es geht um eine Geschwindigkeitsmessung auf der A 38 bei Merseburg, km 168,650. Wenn Sie dort geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Als Autobahn wird die A 38 im Bußgeldkatalog außerorts bewertet – die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen. Bei einem Anhörungsbogen müssen Sie nur Ihre Personalien angeben; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 38 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Merseburg
Bundesland Sachsen-Anhalt

Tempolimit auf der Autobahn: Was die Beschilderung vorgibt

Auf Bundesautobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Das kann eine dauerhaft angeordnete Begrenzung sein, ebenso aber eine nur vorübergehend geltende Anordnung. Für den Vorwurf ist entscheidend, welcher Wert an der Stelle, auf die sich die Messung bezieht, tatsächlich gegolten hat und ob die Schilder so aufgestellt waren, dass sie für Vorbeifahrende erkennbar waren.

Genau das gehört zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen. Aus dem Bescheid selbst geht meist nur der Vorwurf hervor, nicht aber, wie er zustande gekommen ist. Zur Prüfung zählen üblicherweise die Dokumentation der Beschilderung, die Unterlagen zur eingesetzten Messtechnik einschließlich gültiger Eichung sowie die Frage, ob der Messvorgang nachvollziehbar aufgezeichnet ist. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, ist eine inhaltliche Stellungnahme kaum sinnvoll – der Einspruch sichert zunächst nur die Frist.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug, und er kann darüber entscheiden, ob Sie in eine höhere Stufe des Bußgeldkatalogs rutschen oder nicht.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wird ein Fahrverbot angeordnet und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen – das schafft Spielraum für Urlaub oder eine berufliche Auszeit.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vollständig vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Post an den Halter, Fahrerfrage und Bearbeitung aus der Ferne

Schreiben der Behörde gehen zunächst an die Halteradresse. Ist der Halter nicht gefahren, entsteht daraus keine Pflicht, einen Fahrer zu benennen; nur die eigenen Personalien sind anzugeben. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet und nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, kann nach Akteneinsicht geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt.

Falls Sie nicht in der Nähe von Merseburg wohnen, lässt sich ein Bußgeldverfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Rücksprachen laufen digital oder telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 38 bei Merseburg geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet, das gilt auch für diese Stelle. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Ihre eigenen Personalien angeben. Angaben zur Sache sind freiwillig, und Schweigen darf nicht als Beweis gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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