Es gibt Orte, die unter Autofahrern einen besonderen Ruf genießen. Einer davon ist die Messstelle BAB 38, Km 167,0, Fahrtrichtung Leipzig, bei Braunsbedra. Inmitten sanfter Hügel und weitläufiger Felder, wo die Autobahn sich durch die idyllische Landschaft schlängelt, wartet sie auf vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer. Doch in der Ruhe dieses Abschnitts lauert ein potentieller Stolperstein für unaufmerksame oder voreilige Fahrer.
In der Vielfalt von Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen sind Messfehler keine Seltenheit. Sie können aus technischen Unzulänglichkeiten der Geräte, menschlichen Fehlern oder unkorrekter Bedienung resultieren. Nicht selten sind es genau diese Fehler, die eine gültige Messung in Frage stellen und somit den Bußgeldbescheid anfechtbar machen.
In diesem Kontext ist es wichtig, die Expertise von Fachleuten wie Dr. Maik Bunzel zu erwähnen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel hat er Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und kennt die Tücken und Fallstricke der Verkehrsmesstechnik. Sein Anspruch ist es, jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen zu lassen. Dabei werden sowohl die technischen Aspekte der Messung als auch die korrekte Anwendung der Geräte und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben genau unter die Lupe genommen.
Die Kosten für diese Überprüfung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen. Damit bietet sich für alle, die an der Messstelle BAB 38, Km 167,0, Fahrtrichtung Leipzig, bei Braunsbedra geblitzt wurden, die Chance, die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids anzufechten. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass der Sachverständige Messfehler aufdeckt, die zu einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer erheblichen Reduzierung des Bußgelds führen.
Sollten Sie in dieser oder einer ähnlichen Situation sein, zögern Sie nicht, Kontakt zu Dr. Bunzel aufzunehmen. Die Nutzung der Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com ist dabei eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, erste Informationen zu Ihrem Fall zu übermitteln und eine professionelle Einschätzung zu erhalten. Selbstverständlich erfolgt dies unter strikter Beachtung des Datenschutzes und der anwaltlichen Schweigepflicht.
Abschließend ist zu betonen, dass die Anfechtung eines Bußgeldbescheids stets eine Einzelfallentscheidung ist und eine genaue Überprüfung der Umstände erfordert. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass die Überprüfung von Blitzgeräten durch Sachverständige ein effektives Mittel zur Vermeidung ungerechtfertigter Bußgelder sein kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bei Zweifeln an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheids fachkundigen Rat einzuholen.