Sie haben Post bekommen, weil Ihnen auf der A 38 bei Braunsbedra in Fahrtrichtung Leipzig eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, den Vorwurf anschließend mit anwaltlicher Akteneinsicht zu prüfen, statt vorschnell zu zahlen oder auf gut Glück zu widersprechen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 38 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Braunsbedra |
| Fahrtrichtung | Leipzig |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – was das für den Vorwurf bedeutet
Die A 38 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts, und außerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Auch ein Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen: Bei Pkw sieht der Regelfall es ab 41 km/h Überschreitung vor, innerorts bereits ab 31 km/h. Ob eine andere Straße als innerorts oder außerorts zählt, richtet sich nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.
Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Autobahnstelle erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welche Zeichen zur Tatzeit in Ihrer Fahrtrichtung, hier Richtung Leipzig, tatsächlich galten und ob sie ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt waren. Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene Rohwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Einordnung.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigerecht
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, sind Sie zu Angaben über Ihre Person verpflichtet – also Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn das Schreiben an den Halter eines Fahrzeugs gerichtet ist.
Gerade wenn unklar ist, wer gefahren ist, oder wenn Sie die Zuordnung für zweifelhaft halten, ist eine schnelle, unüberlegte Erklärung selten hilfreich. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid ergeht. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich auch dieses auswerten.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht zwingend, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Zählt die A 38 bei Braunsbedra als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, weil die Regelsätze niedriger sind als innerorts und ein Fahrverbot bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen ist..
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer das Fahrzeug gefahren hat?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt
- Geblitzt auf der A 38 bei Merseburg (km 168,650)
- Geblitzt auf der A 38 bei Sangerhausen, Richtung Halle
- Geblitzt auf der A 2 bei Magdeburg, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 2 bei Schackensleben (km 104,100), Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A 9 bei Vockerode in Richtung München
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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