Sie sind auf der B 32 Wangener Straße in Ravensburg in Richtung Zentrum gemessen worden und halten jetzt Post in der Hand. An dieser Stelle steht eine feste Messanlage, maßgeblich ist hier ein Tempolimit von 50 km/h. Wie hoch die vorgeworfene Überschreitung ausfällt, entscheidet darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob zusätzlich Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen.
Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, was die Messung tatsächlich hergibt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 32 Wangener Straße (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ravensburg |
| Fahrtrichtung | Richtung Zentrum |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar Speedophot |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Feste Messanlage: Was sich überhaupt überprüfen lässt
Dass an einer Stelle eine stationäre Anlage steht, bedeutet nicht, dass das Ergebnis automatisch unangreifbar ist. Auch bei fest installierten Geräten gibt es eine Reihe von Punkten, die sich im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung nachvollziehen lassen:
- Messung selbst – ob der Messvorgang technisch ordnungsgemäß abgelaufen ist und die Dokumentation vollständig vorliegt,
- Eichung – ob das Gerät zum Tatzeitpunkt über eine gültige Eichung verfügte,
- Beschilderung – ob die Geschwindigkeitsbegrenzung an der maßgeblichen Stelle ordnungsgemäß ausgeschildert und erkennbar war,
- Fahrerzuordnung – ob die Person, die den Vorwurf erhält, tatsächlich als Fahrer identifiziert werden kann.
Diese Prüfung setzt voraus, dass die Akte bekannt ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; aus dem Bescheid allein ergibt sich in der Regel nicht genug, um die Vorwürfe inhaltlich zu bewerten. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die ausgewertet werden.
Tempo 50: Ab wann es über die Geldbuße hinausgeht
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h reicht die Spanne der möglichen Folgen von einem reinen Verwarnungsgeld bis hin zu Punkten und Fahrverbot. Entscheidend ist der Wert, der nach Abzug der Toleranz als vorgeworfene Überschreitung in der Akte steht. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ob bei der Bewertung die Werte für innerorts oder außerorts gelten, richtet sich nicht nach dem Tempolimit, sondern nach der Beschilderung – maßgeblich ist, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Einordnung des Vorwurfs.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist es nicht zwingend das Ende der Fahrpraxis. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot ganz abgesehen werden – dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, hängt vollständig vom Einzelfall ab.
Anhörungsbogen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Kommt zuerst ein Anhörungsbogen, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind aus der Akte später nicht mehr zu entfernen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, sollten Sie besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe von Ravensburg wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis: Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – eine Deckungsanfrage klären wir vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffipax
Unter der Marke „Traffipax“ hat die frühere ROBOT Visual Systems GmbH (heute Teil von Jenoptik) mehrere Messanlagen gebaut. An unseren Messstellen kommen vor allem zwei vor: das Radargerät SpeedoPhot und die stationäre Rotlichtüberwachungsanlage TraffiPhot III.
Traffipax SpeedoPhot: Radarmessung
Der SpeedoPhot ist ein Verkehrsradargerät mit automatischer Fotoeinrichtung. Er sendet einen gebündelten Radarstrahl schräg über die Fahrbahn und ermittelt die Geschwindigkeit aus der Frequenzverschiebung des reflektierten Signals (Doppler-Effekt). Gemessen werden kann ankommender und abfließender Verkehr. Es wird im Messfahrzeug, auf Stativ oder im Messcontainer betrieben. Vor Messbeginn ist ein Funktionstest vorgeschrieben.
Standardisiertes Messverfahren: Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem SpeedoPhot als standardisiertes Messverfahren, wenn das Gerät nach Zulassung und Gebrauchsanweisung eingesetzt wurde (siehe hier). Anders die Messung aus einem fahrenden Fahrzeug („Moving-Radar“): Sie wird in der Fachliteratur nicht als standardisiert eingeordnet; das Gericht muss dann nähere Feststellungen treffen.
Was wir prüfen:
- Aufstellung: Radargeräte müssen nach der Gebrauchsanweisung u.a. in einem bestimmten Winkel und parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden; in Außenkurven und bestimmten Bereichen (z.B. Brücken) ist die Messung nach der Fachliteratur unzulässig. Das lässt sich an Messprotokoll, Fotos und Kartenmaterial prüfen.
- Reichweiteneinstellung laut Messprotokoll.
- Reflexionen: Radarstrahlen können an Leitplanken, Metallflächen, Brücken oder anderen Fahrzeugen reflektiert werden. Die Auswertung mit der zugelassenen Auswerteschablone soll klären, welches Fahrzeug gemessen wurde – wichtig bei mehreren Fahrzeugen im Bild.
- Tests und Messprotokoll: Wurden die vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt und dokumentiert?
- Eichschein und Schulung des Messpersonals.
TraffiPhot III: stationäre Überwachung
Die TraffiPhot III ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Rotlichtüberwachungsanlage, kein Geschwindigkeitsmessgerät. Sie ist fest an Kreuzungen installiert. Hinter der Haltelinie liegen Induktionsschleifen in der Fahrbahn; überfährt ein Fahrzeug bei Rot die Schleifen, wird es fotografiert und die seit Beginn der Rotphase verstrichene Zeit eingeblendet. Für Geschwindigkeitsmessungen gibt es ein eigenes Gerät derselben Baureihe, die TraffiPhot S mit Drucksensoren in der Fahrbahn.
Standardisiertes Messverfahren: Auch die Rotlichtüberwachung mit der TraffiPhot III wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren behandelt.
Was wir prüfen:
- Vorwerfbare Rotlichtzeit: Die Anlage berechnet die vorwerfbare Rotzeit nicht selbst. Maßgeblich ist, wie lange Rot schon angezeigt war, als das Fahrzeug die Haltelinie überfuhr – nicht erst die Induktionsschleife. Nach der Rechtsprechung muss deshalb zurückgerechnet werden; das kann die vorwerfbare Rotzeit um bis zu 0,3 Sekunden, bei sehr langsamer Fahrt um bis zu 0,5 Sekunden verringern. An der Grenze zum „qualifizierten“ Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde Rot) kann das entscheidend sein.
- Abstände zwischen Haltelinie und Schleifen sowie die Gelbphasendauer laut Akte.
- Eichschein der Anlage und die Dokumentation am Standort.
Hinweis: An einigen unserer Messstellen ist „Traffipax“ ohne nähere Typangabe oder mit abweichender Schreibweise vermerkt. Ob dort eine Geschwindigkeits- oder eine Rotlichtanlage steht, ergibt sich aus Ihrem Bußgeldbescheid.
Zur Einordnung
Allgemeine Zweifel reichen vor Gericht nicht. Konkrete Ansatzpunkte ergeben sich vor allem aus der Aufstellung, dem Messort und der Zuordnung des Messwerts. Ob es sie gibt, zeigt erst die Akte.
Mehr zum Traffipax, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffipax – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der B 32 Wangener Straße in Ravensburg geblitzt – wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.
Bringt ein Einspruch bei einer festen Messanlage überhaupt etwas?
Auch bei stationären Anlagen lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Ob sich daraus im konkreten Fall etwas ergibt, zeigt erst die Akteneinsicht.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache keine Erklärung abgibt, darf deswegen nicht als überführt behandelt werden.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 96 bei Leutkirch (km 40,500)
- Geblitzt auf der A 96 bei Wangen-West in Fahrtrichtung Lindau
- Geblitzt auf der B 12 bei Isny im Allgäu, Höhe Dorenwaid, Richtung Isny
- Geblitzt auf der B 32 Schussenstraße in Ravensburg, Richtung Höhe Schützenstraße
- Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Richtung Stuttgart
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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