Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf dem Wilhelm-Koenen-Ring neben Hausnr. 5 in Halle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vor Ihnen liegt, denn daran hängen die Fristen und Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Kam bereits ein Bußgeldbescheid, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Wilhelm-Koenen-Ring |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Halle |
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Häufig wird zuerst der Halter eines Fahrzeugs angeschrieben, weil die Behörde die Personalien aus der Fahrzeugzulassung kennt. Damit ist noch nicht gesagt, wer am Steuer saß. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Halterinnen und Halter, die ein solches Schreiben erhalten.
Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoll ist deshalb, zunächst zu klären, was die Akte überhaupt hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergeht. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich beurteilen, ob eine Stellungnahme zur Sache überhaupt sinnvoll ist oder ob es beim Schweigen bleibt.
Innerorts oder außerorts – warum diese Einordnung über die Folgen entscheidet
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Stelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt. Maßgeblich ist die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sehen die Regelsätze innerorts höhere Beträge vor als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Wichtig ist außerdem der Wert, der der Entscheidung zugrunde gelegt wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp an einer Schwelle liegt, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Auch die Frage, welche Geschwindigkeit an der Stelle zulässig war und wie sie ausgeschildert war, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Fahrverbot, Probezeit und das weitere Verfahren
Droht ein Fahrverbot, bestehen mehrere Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wofür dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Der weitere Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht, dann Prüfung und Entscheidung über das Vorgehen. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – sicher entbehrlich ist eine Anreise damit aber nicht in jedem Fall. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zum Wilhelm-Koenen-Ring erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch kann binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Ist für die Höhe der Folgen wichtig, ob die Stelle innerorts liegt?
Ja. Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen als außerorts.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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