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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 32 Schussenstraße in Ravensburg, Richtung Höhe Schützenstraße

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Geblitzt auf der B 32 Schussenstraße in Ravensburg, Richtung Höhe Schützenstraße

Sie wurden auf der B 32 Schussenstraße in Ravensburg in Richtung Höhe Schützenstraße gemessen und halten nun Post in der Hand – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliches Gewicht: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, der Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf das Datum der Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt Raum, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 32 Schussenstraße (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Ravensburg
Fahrtrichtung Höhe Schützenstraße
Bundesland Baden-Württemberg

Was die Beschilderung für die Höhe der Folgen bedeutet

Ob eine Bundesstraße wie die B 32 an einer bestimmten Stelle als innerorts oder als außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Gefühl beim Fahren und nicht nach dem Ortsnamen, sondern nach der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung ist für Sie keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen als außerorts – bei Pkw ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts, außerorts erst ab 41 km/h.

Hinzu kommt die konkrete Geschwindigkeitsbegrenzung, die an der jeweiligen Stelle durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Welches Limit gegolten hat und ob die Beschilderung auf dem Weg zur Messstelle durchgängig und eindeutig war, lässt sich aus dem Bescheid allein oft nicht beurteilen. Genau das gehört zu den Punkten, die bei einer Akteneinsicht überprüft werden können – neben der Messung selbst, der Eichung des eingesetzten Geräts und der Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet wurden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die dabei angesehen werden.

Ein weiterer Punkt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Vorwerfbar ist nur der Wert, der nach diesem Abzug bleibt. Er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ab 21 km/h liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie noch nicht eingetreten.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in einen Urlaub verlegen. Und in Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Anhörungsbogen, Halterpost und Verfahren aus der Ferne

Kommt das Schreiben als Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch Halter, die zum Fahrer befragt werden, müssen sich nicht selbst belasten. Vorschnelle Erklärungen im Freitextfeld schaffen dagegen häufig erst die Grundlage, die dem Verfahren noch fehlt.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter von Ravensburg entfernt wohnen, ist eine Anreise also nicht zwingend, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Nachfrage dort lohnt sich vor der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die B 32 an der Schussenstraße als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel an der betreffenden Stelle. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind und ein Fahrverbot dort früher vorgesehen ist.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas dazu schreiben?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Lässt sich der Vorwurf noch prüfen, wenn ich weit von Ravensburg entfernt wohne?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid, und ein großer Teil der Korrespondenz läuft schriftlich. Für eine Hauptverhandlung kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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