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Geblitzt auf der A 3 bei km 13,180 zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst

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Geblitzt auf der A 3 bei km 13,180 zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst

Wenn Sie auf der A 3 bei km 13,180 zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst gemessen wurden, geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frist und um die Frage, ob der Vorwurf überhaupt trägt. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Nachfrage der Verwaltung. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Uhr in Gang – gegen ihn kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich begründet werden.

Sinnvoll ist deshalb ein geordnetes Vorgehen: Zustelldatum notieren, zur Sache zunächst nichts erklären, Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen und erst danach entscheiden. Überprüfbar sind unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Ob das Verfahren am Ende Angriffspunkte bietet, lässt sich erst sagen, wenn die Unterlagen vorliegen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung ist zunächst wichtig: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung im Regelfall vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h. Für die A 3 zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst ist damit der außerörtliche Maßstab einschlägig.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle erlaubt ist, ergibt sich auf Autobahnen allgemein aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft, aber auch nur zeitweise gelten, und sie können sich abschnittsweise unterscheiden. Daraus folgt eine schlichte Prüffrage für Ihren Fall: Welcher Wert wird Ihnen im Vorwurf zugrunde gelegt, und lässt sich aus der Akte nachvollziehen, dass dieser Wert am Messort ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar ausgeschildert war? Diese Frage lässt sich nicht nach Gefühl beantworten, sondern nur anhand der Unterlagen.

Ein zweiter Punkt ist die Toleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; maßgeblich für die Sanktion ist allein der Wert danach. Das kann in Grenzbereichen darüber entscheiden, ob Punkte anfallen oder ein Regelfahrverbot im Raum steht.

Post an den Halter: Was Sie sagen müssen und was nicht

Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die Person, die als Halter eingetragen ist. Dazu gilt: Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Pflicht. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die zur Fahrerfrage angeschrieben werden.

Praktisch heißt das: Ein ausgefüllter Anhörungsbogen mit freien Erläuterungen bringt Ihnen selten etwas und kann Lücken im Verfahren schließen, die sonst zu prüfen wären. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich erst nach Einsicht beurteilen, ob daraus eine tragfähige Zuordnung zum Fahrer folgt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle auf der A 3 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Für die A 3 bei km 13,180 zwischen AS Lohmar-Nord und AS Königsforst gelten daher die außerörtlichen Regelsätze, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich vor dem Einspruch schon sehen, was in der Akte steht?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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