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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Siebengebirge, Fahrtrichtung Köln

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Geblitzt auf der A 3 bei Siebengebirge, Fahrtrichtung Köln

Sie wurden auf der A 3 in Fahrtrichtung Köln bei Siebengebirge mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid: Der Vorwurf steht damit noch nicht endgültig fest, sondern ist zunächst nur eine Behauptung, die überprüfbar ist.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und klären, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Siebengebirge
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 3 Richtung Köln: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung Ihres Falls ist zunächst die Einordnung der Strecke wichtig: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ein Vergleich mit Werten, die für Stadtstraßen gelten, führt deshalb regelmäßig in die falsche Richtung.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise angeordnet sein oder über Anzeigen wechseln. Für das Verfahren bedeutet das: Es genügt nicht, dass ein Vorwurf im Bescheid steht – es muss sich auch nachvollziehen lassen, welcher Wert an der konkreten Stelle in Ihrer Fahrtrichtung gegolten hat und dass die maßgeblichen Zeichen für Vorbeifahrende erkennbar waren. Genau das gehört zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht prüfen lassen.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert, der danach verbleibt. Gerade in Grenzbereichen kann das den Unterschied zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle ausmachen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und was Sie sagen müssen

Häufig kommt die erste Post an die Halteradresse. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Angaben sind trotzdem ein häufiger Fehler. Wer die Fahrereigenschaft bestätigt oder eine Erklärung zum Fahrverhalten abgibt, nimmt sich Prüfungsmöglichkeiten. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich erst nach Einsicht beurteilen, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person folgt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot ganz abwenden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist immer Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter entfernt von der A 3 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kontakt, Vollmacht, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 3 Richtung Köln geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei derselben Überschreitung innerorts, wo sich die Einordnung nach der Ortstafel richtet.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache – also auch zur Frage, wer am Steuer saß – dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden; die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Rhein-Sieg-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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