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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Luzenbergstraße in Mannheim, Richtung stadtauswärts

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Geblitzt in der Luzenbergstraße in Mannheim, Richtung stadtauswärts

In der Luzenbergstraße in Mannheim wird die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung stadtauswärts mit einer festen Anlage gemessen. Erlaubt sind dort 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um einen Vorwurf, nicht um eine feststehende Tatsache.

Wichtig ist jetzt der Zeitrahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – oder bereits vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Luzenbergstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Mannheim
Fahrtrichtung FR stadtauswärts
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 3R
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 stadtauswärts: worauf es bei der Einordnung ankommt

Maßgeblich für die Rechtsfolgen ist nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert entscheidet, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Ein paar Kilometer pro Stunde können dabei den Unterschied zwischen zwei Stufen ausmachen.

Eine zweite Frage ist die Einordnung als innerorts oder außerorts. Das richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die Unterscheidung wirkt sich deutlich aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.

Auch die Beschilderung selbst gehört zu den Punkten, die sich im Rahmen einer Akteneinsicht überprüfen lassen. Dazu zählt die Frage, ob die für die Fahrtrichtung stadtauswärts maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar war.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Viele Verfahren beginnen mit einem Anhörungsbogen. Er ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deswegen nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt. Vorschnelle schriftliche Erklärungen führen dagegen oft dazu, dass Verteidigungsmöglichkeiten verloren gehen, bevor der Akteninhalt überhaupt bekannt ist. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: Frist sichern, Akte einsehen, dann entscheiden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist auch die zeitliche Gestaltung relevant: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, dann erhöht sich die Geldbuße; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles läuft schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Mannheim wohnen, lässt sich der Schriftverkehr in der Regel vollständig aus der Ferne abwickeln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Luzenbergstraße bekommen – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also zum Fahrer und zum Vorwurf, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Zählt die Messstelle stadtauswärts als innerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel, nicht die Höhe des Tempolimits. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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