Sie sind auf der B 14 im Schwanenplatztunnel in Stuttgart-Ost von einer festen Messanlage erfasst worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 40 km/h – entsprechend fällt der Vorwurf schon bei einer auf den ersten Blick geringen Überschreitung ins Gewicht.
Wichtig ist zunächst nur eines: Nichts überstürzt unterschreiben oder ausfüllen. Maßgeblich ist nicht der fotografierte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Ob der Vorwurf in dieser Form trägt, lässt sich erst nach Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen – und dafür bleibt Zeit, solange die Einspruchsfrist gewahrt wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 14 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Stuttgart-Ost |
| Fahrtrichtung | im Schwanenplatztunnel |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S330 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 40 km/h |
Tempo 40 im Tunnel: kleine Differenz, deutliche Folgen
Bei einem Limit von 40 km/h liegt die Schwelle, ab der es nicht mehr nur um eine Geldbuße geht, näher, als viele annehmen. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Ahndung. Es lohnt sich deshalb, genau nachzurechnen, ob der vorgeworfene Wert tatsächlich über oder noch unter einer der Stufen des Bußgeldkatalogs liegt.
Von Bedeutung ist außerdem, ob die Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt. Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem angeordneten Tempolimit. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts – eine falsche Einordnung im Bescheid wirkt sich daher unmittelbar auf die Rechtsfolgen aus.
Da hier eine feste Messanlage im Einsatz ist, lässt sich vieles anhand der Unterlagen überprüfen: die Messung selbst, der gültige Eichnachweis des Geräts, die Beschilderung, die das Tempolimit anordnet, sowie die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Diese Punkte ergeben sich nicht aus dem Bescheid, sondern erst aus der Akte.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach Ausnahmen wichtig. In besonderen Fällen kann darauf verzichtet werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, von allein prüft sie niemand.
Bleibt es beim Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und ihn so in eine passende Zeit legen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso genauer sollte vorher geprüft werden, ob der Vorwurf hält.
Anhörungsbogen, Frist und Verfahren aus der Ferne
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Spekulationen über den Fahrer oder die eigene Geschwindigkeit helfen an dieser Stelle nicht weiter.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Frist: Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch sichert zunächst nur, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig wird. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung tragfähig sind.
Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist es Teil dieser Prüfung. Das gesamte Verfahren lässt sich schriftlich und digital führen – auch dann, wenn Sie nicht in Stuttgart oder Umgebung wohnen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 40. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 41–50 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 51–55 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 56–60 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 61–65 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 66–70 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 71–80 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 81–90 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 91–100 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 101–110 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 111 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330
So misst der Traffistar S330
Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.
Was wir in der Akte prüfen
Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:
- Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
- Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
- Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
- Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
- Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
- Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.
Zur Einordnung
Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.
Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war im Schwanenplatztunnel nur wenig zu schnell – muss ich trotzdem reagieren?
Ja, denn bei Tempo 40 verschieben sich die Stufen des Bußgeldkatalogs schnell. Prüfen Sie, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt, und wahren Sie in jedem Fall die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.
Kann ich die Sache regeln, ohne nach Stuttgart zu kommen?
Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und digital führen – von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur Prüfung der Messunterlagen.
Weitere Messstellen: Stuttgart
- Geblitzt auf der A 831 bei Vaihingen in Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A8 bei Stuttgart (am Echterdinger Ei) Richtung München
- Geblitzt auf der B 10 in Stuttgart (Uferstraße), Fahrtrichtung stadteinwärts
- Geblitzt in der Neckarstraße Ecke Werderstraße in Stuttgart
- Geblitzt auf der B 27 nahe der Ausfahrt Stuttgart-Degerloch, Fahrtrichtung stadteinwärts
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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