Auf der A 831 bei Vaihingen wurde in Fahrtrichtung Stuttgart mit einem Blitzeranhänger gemessen; zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist sichert die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe anschließend inhaltlich zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 831 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Vaihingen |
| Fahrtrichtung | Stuttgart |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Was aus der Überschreitung folgt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der vorgesehenen Messtoleranz.
Die Folgen sind gestaffelt. Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h bleibt es bei einer Geldbuße ohne Eintrag im Fahreignungsregister. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 100 km/h kann die Grenze, ab der es nicht mehr nur um Geld geht, also schneller erreicht sein, als es beim Fahren wirkt.
Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils vorübergehend. Zur Prüfung gehört deshalb regelmäßig die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für die betroffene Fahrtrichtung ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar war.
Blitzeranhänger: Ansatzpunkte für die Prüfung
Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger, also einer Messeinheit, die nicht baulich fest mit dem Standort verbunden ist, sondern aufgestellt und wieder abgebaut wird. Für die Verteidigung ist das relevant, weil die Aufstellung und der Betrieb Anforderungen unterliegen, die sich aus den Verfahrensunterlagen ergeben müssen.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung in Richtung Stuttgart sowie die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung zu den Punkten, die sich sinnvoll überprüfen lassen. Ergebnisse lassen sich vorher nicht zusagen – geklärt wird, ob der vorgehaltene Wert und die Fahrereigenschaft tatsächlich tragfähig belegt sind.
Anhörungsbogen, Fahrverbot, Probezeit – und die Bearbeitung aus der Ferne
Kommt zuerst ein Anhörungsbogen, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen schaffen dagegen häufig erst die Grundlage, auf der später entschieden wird.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei praktische Stellschrauben. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Stuttgart wohnen, spricht nichts gegen eine Bearbeitung aus der Ferne: Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 831 gilt hier Tempo 100 – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Limit. Die außerörtlichen Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als die innerörtlichen.
Spielt es eine Rolle, dass mit einem Blitzeranhänger gemessen wurde?
Ja, denn eine solche Messeinheit wird aufgestellt und betrieben, und beides muss sich aus den Unterlagen nachvollziehen lassen. Über die Akteneinsicht können Messdokumentation, Eichnachweis und Beschilderung geprüft werden.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden; erst ein Bußgeldbescheid löst die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch aus.
Weitere Messstellen: Stuttgart
- Geblitzt auf der B 14 im Schwanenplatztunnel in Stuttgart-Ost
- Geblitzt auf der A8 bei Stuttgart (am Echterdinger Ei) Richtung München
- Geblitzt auf der B 10 in Stuttgart (Uferstraße), Fahrtrichtung stadteinwärts
- Geblitzt in der Neckarstraße Ecke Werderstraße in Stuttgart
- Geblitzt auf der B 27 nahe der Ausfahrt Stuttgart-Degerloch, Fahrtrichtung stadteinwärts
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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