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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Konrad-Adenauer-Allee in Oberhausen, Richtung Ecke Essener Straße

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Geblitzt auf der Konrad-Adenauer-Allee in Oberhausen, Richtung Ecke Essener Straße

Auf der Konrad-Adenauer-Allee in Oberhausen wird in Fahrtrichtung Ecke Essener Straße mit einer festen Messanlage die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um zwei Dinge: welche Frist für Sie läuft und was tatsächlich in der Akte steht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn in diesem Schritt schon begründen zu müssen. Der Einspruch verschafft Ihnen den Zugang zur Akte – und damit die Grundlage, die Messung und die Zuordnung zum Fahrer überhaupt zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Konrad-Adenauer-Allee (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Oberhausen
Fahrtrichtung Ecke Essener Straße
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 3R
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Feste Messanlage bei Tempo 50 – worauf es bei der Prüfung ankommt

Eine stationäre Anlage arbeitet fortlaufend und ohne Bedienung vor Ort. Das macht die Messung nicht automatisch unangreifbar. Von dem angezeigten Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Einordnung im Bußgeldkatalog ist ausschließlich der Wert nach diesem Abzug. Bei einem Limit von 50 km/h liegen die Regelsätze für innerörtliche Verstöße bei gleicher Überschreitung höher als die außerörtlichen – ob eine Stelle innerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Tempolimits.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung, die für die Messstelle maßgeblich ist, sowie die Frage, ob sich die Person am Steuer überhaupt zweifelsfrei zuordnen lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die man sich ansehen sollte. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot, ist die Rechtskraft der entscheidende Zeitpunkt: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Das setzt eine besondere Härte im Einzelfall voraus, etwa einen konkret drohenden Arbeitsplatzverlust, und muss mit Belegen vorgetragen werden. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Fahrerfrage und Ablauf aus der Ferne

Behördenpost geht zunächst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Damit ist nicht gesagt, dass diese Person auch gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, sind es nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen lassen sich später kaum zurücknehmen – hier lohnt es sich, vor dem Ausfüllen kurz innezuhalten.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in Oberhausen oder Umgebung wohnen, ist für die Beauftragung, die Akteneinsicht und die Korrespondenz keine persönliche Anreise nötig. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen. Achten Sie in jedem Fall auf das Zustelldatum auf dem Umschlag oder Bescheid – die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch beginnt damit zu laufen und ist der einzige Punkt, der sich nachträglich nicht mehr korrigieren lässt.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der Konrad-Adenauer-Allee mit mehr als 50 km/h gemessen worden – ist der angezeigte Wert entscheidend?

Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist für die Einordnung des Verstoßes maßgeblich.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Angaben zu Ihrer eigenen Person machen. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst; Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Kann eine feste Messanlage überhaupt fehlerhaft messen?

Auch stationäre Anlagen unterliegen Eichvorschriften und Verfahrensregeln. Über die Akteneinsicht lassen sich Eichung, Messdokumentation, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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