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Geblitzt auf der A 9 bei Vockerode in Richtung München

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Geblitzt auf der A 9 bei Vockerode in Richtung München

Sie wurden auf der A 9 bei Vockerode in Fahrtrichtung München gemessen – an dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, gemessen wird mit einem Blitzeranhänger. Nach der Messung folgt meist zuerst ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Prüfen Sie zunächst, welches Schreiben Sie tatsächlich in der Hand halten, und behalten Sie die Frist im Blick.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Vockerode
Fahrtrichtung München
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

100 km/h auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Auf Autobahnen wird ein Tempolimit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Für die Bewertung Ihres Falls ist entscheidend, welcher Wert im Zeitpunkt der Messung angeordnet war und ob die Beschilderung bis zur Messstelle eindeutig und erkennbar war. Auch das lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h vorgesehen ist. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist die Grundlage der Sanktion. Gerade an Grenzen wie 20/21 km/h oder 40/41 km/h kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die als Halterin oder Halter eingetragen ist. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und zur Frage, wer gefahren ist, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.

Vorschnelle Angaben schränken die Verteidigung dagegen oft ein. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen – das ist schon vor einem Bescheid möglich. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob sich der Vorwurf überhaupt eindeutig einer Person zuordnen lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Fristen, Fahrverbot und das Verfahren aus der Ferne

Lassen Sie die Einspruchsfrist nicht verstreichen: Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 9 bei Vockerode gilt 100 km/h – gelten dort die innerörtlichen Sätze?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die Regelsätze und die Fahrverbotsgrenze richten sich deshalb nach den außerörtlichen Werten.</antwort>

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Kann die Messung mit einem Blitzeranhänger überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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