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Geblitzt auf der A 38 bei Sangerhausen, Richtung Halle

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Geblitzt auf der A 38 bei Sangerhausen, Richtung Halle

Sie wurden auf der A 38 bei Sangerhausen in Fahrtrichtung Halle gemessen, wo 120 km/h zulässig sind. Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger. Auf dem Weg zu Ihnen ist danach zunächst ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist vor allem die Reihenfolge: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und ihre Dokumentation der Prüfung standhalten. Bis dahin gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 38 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Sangerhausen
Fahrtrichtung Halle
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 38 – und wie die Überschreitung berechnet wird

Für die Bewertung Ihres Falls zählt nicht der Wert, der im Messgerät erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Überschreitung gegenüber den erlaubten 120 km/h zugrunde gelegt und entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Sie fallen. Ein paar Kilometer pro Stunde können dabei über die Grenze zwischen zwei Stufen entscheiden – genau deshalb lohnt es sich, den Bescheid nicht nur zu überfliegen.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt allerdings ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Prüfen Sie daher zuerst, welcher Wert im Bescheid als maßgeblich ausgewiesen ist und ob die Zuordnung der angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung dazu passt.

Allgemein gilt: Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung – dauerhaft angeordnet oder auch nur vorübergehend. Ob die maßgebliche Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.

Messung aus dem Blitzeranhänger: Was sich überprüfen lässt

Bei einem Blitzeranhänger handelt es sich um eine mobile Einheit, die für einen begrenzten Zeitraum an einer Stelle abgestellt wird. Auch für solche Messungen gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsmessung: Das Gerät muss gültig geeicht sein, die Messung muss nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt und dokumentiert sein, und die zugrunde gelegte Geschwindigkeitsbegrenzung muss zur Messposition passen.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Eichnachweis, die Messdokumentation, die Beschilderung und – falls ein Messfoto vorliegt – die Zuordnung der Aufnahme zur Person am Steuer. Ergibt sich daraus ein Zweifel an einem dieser Punkte, wird das im laufenden Verfahren vorgetragen. Häufig übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung; ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Falls Sie nicht in der Nähe von Sangerhausen wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, Ihre persönliche Anwesenheit ist für die Akteneinsicht und den Schriftverkehr nicht erforderlich.

Fahrverbot, Punkte und Probezeit

Droht nach der Einstufung ein Fahrverbot, sind zwei Dinge wichtig. Erstens: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen. Zweitens: In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, ist nichts entschieden. Auch deshalb sollte die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des Bescheids nicht verstreichen, bevor Sie die Sachlage geprüft haben.

Haben Sie bislang nur einen Anhörungsbogen erhalten, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Füllen Sie die Personalien aus, aber überlegen Sie in Ruhe, ob und was Sie zur Sache sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 38 Richtung Halle unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Ist eine Messung aus einem Blitzeranhänger genauso verbindlich wie eine feste Anlage?

Ja, sie kann eine Ordnungswidrigkeit ebenso begründen. Es gelten aber dieselben Anforderungen an Eichung, Aufbau und Dokumentation, die sich über die Akteneinsicht überprüfen lassen.

Auf dem Bescheid steht eine höhere Geschwindigkeit als der Wert, mit dem gerechnet wurde – ist das ein Fehler?

Nein, das ist der Regelfall: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist maßgeblich für die Einstufung gegenüber den erlaubten 120 km/h.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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